Berlin Von TÜV bis Führerschein: Das ändert sich 2023 für Autofahrer
Neues Jahr, neuer Führerschein? Für manche, ja. Aber auch in Sachen Versicherung, TÜV, Verbandskasten und Förderung für E-Autos ändert sich für Autofahrer ab 2023 einiges. Was sie jetzt wissen sollten.
Wer aktuell auf das Auto angewiesen ist, hat es nicht leicht: Die Spritkosten sind hoch, neue PKWs sind teuer oder kaum zu bekommen, neue Verkehrsschilder erschweren das Durchschauen des Regeldschungels. Und jetzt gibt es bald schon wieder Neuerungen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie im Jahr 2023 achten müssen.
Der Führerschein-Umtausch ist in vollem Gange. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wann der „Lappen“ erneuert werden muss, hängt meist vom Alter des Inhabers oder der Inhaberin ab.
Anfang des kommenden Jahres, genauer gesagt am 19. Januar, verlieren die nächsten Führerscheine ihre Gültigkeit. Betroffen sind jetzt die Jahrgänge 1959 bis 1964.
Alle Jahre wieder werden die Regionalklassen für die 412 Zulassungsbezirke neu eingestuft. Danach richten sich unter anderem die Beiträge zur Kfz-Versicherung. Je niedriger die Klasse, desto günstiger die Prämie.
Laut ADAC wird sich 2023 für knapp 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte nichts ändern. Rund 10,1 Millionen können auf günstigere Beiträge hoffen, während es für 5,5 Millionen Autofahrer vermutlich eher teurer wird.
Auch die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich im neuen Jahr. Wie der ADAC informiert, werden die Typklassen nach den aktuellen Zahlen für 8,1 Millionen Fahrzeughalter teurer. 4,8 Millionen dürfen sich aber auch freuen, für sie wird es voraussichtlich günstiger. Für die restlichen 29,3 Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse 2023 nicht.
Ein Verbandskasten im Auto ist Pflicht, das ist klar. Ab 2023 muss nun aber zwingend etwas Neues drin sein: zwei medizinische Masken. Die Vorgabe gilt eigentlich bereits seit Anfang dieses Jahres. Es gab jedoch eine Übergangsfrist – und diese endet am 31. Januar.
Alle, die eine rosafarbene TÜV-Plakette am Auto haben, sollten sich im kommenden Jahr um einen Termin zur Hauptuntersuchung (HU) kümmern. Die neue Plakette wird dann orange, die nächste HU 2025 fällig sein. Neuzulassungen hingegen bekommen eine blaue Plakette und haben drei Jahre bis zur ersten HU Zeit.
Eigentlich sollte die CO2-Steuer zu Jahresanfang wieder angehoben werden. Wie die Bundesregierung informiert, wird die Erhöhung aber um ein Jahr verschoben. Grund ist die Entlastung der Bürger angesichts der hohen Energiekosten. Erst 2024 wird dann der Preis für CO2 von 30 Euro auf 35 Euro pro Tonne erhöht.
Seit Anfang 2022 konnten sich Fahrer eines E-Autos eine sogenannte Treibhausgasminderungs-Prämie (THG-Prämie) von bis zu 400 Euro sichern. Die Prämie soll auch im kommenden Jahr ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass man sie jedes Jahr neu beantragen muss. Laut ADAC fällt sie außerdem mittlerweile etwas geringer aus und liegt nun zwischen 250 und 350 Euro.
Übrigens: Beantragen kann man die THG-Prämie auch für E-Bikes und elektrisch betriebene Motorräder. Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.
In Sachen E-Mobilität gibt es 2023 eine weitere wissenswerte Neuerung: Die Förderung, der sogenannten Umweltbonus, wird im neuen Jahr zwar fortgesetzt, allerdings auf rein batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge beschränkt, wie Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck mitteilte. Plug-in-Hybride fallen damit auch hier raus.
Laut Ministerium wird der Kaufpreis von E-Autos ab Januar 2023 mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst. Ab dem 1. September wird der Kreis der Antragsberechtigten dann auf Privatpersonen begrenzt.