Urteil im Missbrauchsprozess Übergriffe mit Folgen für alle Beteiligten
Ein 80-Jähriger ist für den sexuellen Missbrauch an seiner Stief-Enkelin verurteilt worden. Sie und ihre Familie leiden bis heute an den Folgen der Tat.
Brookmerland/Norden - Am Ende retteten ihn nur sein uneingeschränktes Geständnis und die Zusage, zur Wiedergutmachung einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro an sein Opfer zu zahlen: Weil er gegenüber der Enkeltochter seiner früheren Lebensgefährtin übergriffig wurde, ist ein früherer Brookmerlander am Donnerstag vom Schöffengericht am Amtsgericht Norden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Ins Gefängnis muss der 80-jährige pensionierte Lehrer jedoch nicht. Richter Frank Meyer und seine beiden Schöffen setzten den Vollzug der Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
37 Fälle angeklagt
Verurteilt wurde der Witwer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 37 Fällen. Der Angeklagte habe die damals 16-Jährige, für die er Ersatz-Opa war, „attraktiv und sexuell anziehend“ empfunden, hieß es in der von Staatsanwalt Jan Wilken verlesenen Anklageschrift. Detailliert waren darin die 37 angeklagten Fälle beschrieben. Im Zeitraum zwischen 2018 und 2020 soll der Mann das 2002 geborene Mädchen gegen dessen Willen geküsst, gestreichelt und im Intimbereich berührt haben. Der körperliche Kontakt habe mit der Zeit zugenommen, so Wilken. Die Orte, an denen sich der 80-jährige dem Mädchen näherte, waren unterschiedlich. Mal geschah es in dessen Zimmer, mal in einer Gartenhütte, mal in einer Sporthalle, mal im Wald und mal auf einem Parkplatz im Auto.
Der Angeklagte räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unumwunden ein. „Es tut mir unendlich leid. Ich weiß nicht, wie ich in die Situation geraten bin“, sagte der Angeklagte, der sich als „alleiniger Initiator“ bezeichnete. Das Mädchen habe nichts dazu beigetragen, betonte er mehrfach. Ihm sei bewusst, dass er der Familie großes Leid zugefügt habe. „Ich kann mich nur entschuldigen. Wiedergutmachen kann ich es leider nicht“, sagte er.
Mutter schildert Zustand ihrer Tochter
Mit seinem Geständnis verkürzte der Angeklagte den ursprünglich auf zwei Tage terminierten Prozess und ersparte mehreren Zeugen, vor allem seiner Stief-Enkelin, eine Aussage vor Gericht. Lediglich die Mutter des Mädchens hörte das Gericht noch an. In ergreifenden und drastischen Worten schilderte sie, wie es ihrer Tochter heute geht. Diese habe eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin abgebrochen und bereits mehrere Aufenthalte in Psychiatrien hinter sich. Kleinigkeiten reichten, um sie an die schrecklichen Ereignisse zu erinnern. „Dann starrt sie nur noch die Wand an oder verfällt in Panikattacken“, berichtete die Mutter. Die 20-Jährige schlafe kaum noch, nehme Antidepressiva, hasse ihren Körper, meide die Öffentlichkeit und habe Selbstmordgedanken gehabt. „Er hat unserer Tochter das Leben genommen. Wir sind so wütend“, schrie die 60-Jährige durch den Gerichtssaal.
Ähnlich sah es Staatsanwalt Wilken. Der Angeklagte, der bisher nicht vorbestraft war, habe als Ersatz-Opa das Leben des Mädchens „schlichtweg zerstört“. Besonders „perfide“ seien die Taten, weil damit niemand gerechnet habe.
Anwältin: Familie wurde zerstört
Zerstört worden sei auch die Familie, stellte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Alexandra Braun aus Marburg, fest.
Dazu gehörten immer zwei Parteien, entgegnete Verteidiger Ralf Giese aus Emden. „Mein Mandant weiß, dass er Mist gebaut hat“, sagte er. Wie die Mutter selbst geschildert habe, sei das Mädchen aber schon früher verhaltensauffällig und entwicklungsverzögert gewesen. „Dem Angeklagten die Folgen zu 100 Prozent anzulasten, ist nicht in Ordnung“, sagte Giese und plädierte auf eine Strafe „von maximal zwei Jahren“.
Der Angeklagte habe vieles zerstört. „Das war sehr unschön für die Familie und das Mädchen“, sagte Richter Meyer. Die junge Frau werde das ein Leben lang begleiten, stellte er fest.