Prozess vor dem Landgericht Drogenbande zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt
Die Täter brachten im großen Stil Marihuana, Kokain und Amphetamine unter die Leute. Einer von ihnen führte nicht nur eine Kundendatei, sondern erfand eine ausgeklügelte Vertriebsstruktur.
Aurich - Weil sie in Ostfriesland kiloweise Marihuana, Kokain und Amphetamine unter die Leute gebracht haben, verurteilte das Landgericht am Donnerstag drei Männer wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu mehrjährigen Haftstrafen. Als Kopf des Trios und Hauptprofiteur muss ein 33-jähriger Emder für acht Jahre ins Gefängnis. Außerdem ordneten die Richter der Großen Strafkammer um Michael Herrmann seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die Einziehung von rund 215.000 Euro an.
Weil man bei seinem 57-jährigen Mitangeklagten bei seiner Verhaftung nicht nur Drogen, sondern auch verschiedene Messer und ein Beil gefunden hatte, wurde er wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus muss er rund 10.000 Euro erstatten. Auch beim Dritten im Bunde, einem 39-Jährigen aus dem Altkreis Norden, hatte man waffenähnliche Werkzeuge gefunden, weshalb auch er verurteilt wurde. Als „kleines Licht innerhalb der Bandenstruktur“ hielten die Richter für ihn zwei Jahre und vier Monate Haft für ausreichend. Abzüglich seiner Zeit in der Untersuchungshaft und unter der Auflage, sich in Therapie zu begeben, müsse er gegebenenfalls dennoch „keinen weiteren Tag“ in Haft, erklärte Richter Herrmann. Die Strafen erschienen nur vordergründig als hart, stellte er in der Urteilsbegründung fest. Tatsächlich habe die Kammer die Vielzahl der Einzelstrafen ausgesprochen straff zusammengefasst.
Gutachter bescheinigte Angeklagten Drogenabhängigkeit
Der psychiatrische Gutachter Dr. Egbert Held hatte allen drei Angeklagten ihre Abhängigkeit von Drogen und ihre Therapiebedürftigkeit bescheinigt. Eine Einweisung in eine Entziehungsklinik hatte er jedoch nur für den 33-Jährigen empfohlen. Dieser sei therapiewillig und fähig, die harten Bedingungen einer derartigen Maßnahme durchzustehen. Wegen seines angeschlagenen physischen und psychischen Zustands sei dies für den 39-Jährigen keine Option und dem 57-Jährigen fehle es noch an Krankheitseinsicht. Trotz ihrer Sucht sind die Angeklagten nach Ausführung des Arztes voll schuldfähig.
Wie berichtet, hatte der 33-Jährige das Geschäft mit dem Rauschgift nebst detailliert geführter Kundenkartei und Schuldnerliste von seinem eigenen Dealer aus Nordrhein-Westfalen übernommen. In einem ausgeklügelten System von Kurieren und Zwischenhändlern hatte er eine funktionierende Vertriebsstruktur in Ostfriesland organisiert. Den 57-Jährigen hatte er als Fahrer für den Transport der von ihm bestellten Ware angeheuert und ihn mit Drogen und Geld dafür entlohnt. Der 39-Jährige hatte seine Scheune für die Lagerung der Ware zur Verfügung gestellt, nachdem vorangegangene Bunkerorte aufgeflogen waren. Als Dank hatte er sich an den Drogen bedienen dürfen.
Einstieg in die Sucht nach Unfall
Am Ende der Verhandlung betonte Herrmann die ausgesprochene Fairness aller Verfahrensbeteiligten. Durch das glaubhafte Geständnis der Angeklagten habe man sich eine ausufernde Beweisaufnahme sparen können. Als Besonderheit hob er den glaubwürdigen Perspektivwechsel des 33-Jährigen hervor. Der hatte in seinem letzten Wort erklärt, erst jetzt, nach halbjähriger Abstinenz in Untersuchungshaft, den „Rattenschwanz“ erkannt zu haben, den das Geschäft mit dem Rauschgift nach sich ziehe.
Er habe nur die Befriedigung der eigenen Sucht und das schnelle Geld gesehen. Die schlimmen Folgen des Drogenkonsums seien ihm in seinem Rausch nicht bewusst gewesen. Sein Blick darauf habe sich inzwischen verändert, nicht zuletzt, weil er soeben auf dem Transport aus der Haft in den Gerichtssaal einen gequälten Endkonsumenten erlebt habe.
Der 57-Jährige begründete seinen Einstieg in die Sucht mit seinen starken Schmerzen nach einem Unfall. Der 39-Jährige erklärte, es sei damals nach einem Unfall die „schlimmste Zeit“ in seinem Leben gewesen, er habe sich selbst aufgegeben. Inzwischen habe er sich gefangen, gehe einer festen Arbeit nach und habe Kontakt zur Drobs aufgenommen. Am meisten bedauere er, was er seinem Sohn angetan habe.