Prozess im Landgericht Leeraner zündete Haus seiner Freundin an - jetzt muss er ins Gefängnis
Unter anderem weil er das Haus seiner Freundin angezündet hat, muss ein 24-jähriger Leeraner ins Gefängnis und eine Entzugsklinik. Der Mann hat viel auf dem Kerbholz.
Aurich - Wegen schwerer Brandstiftung, besonders schwerer räuberischer Erpressung, schweren Raubes, mehrerer Diebstähle sowie vorsätzlicher Körperverletzung hat das Landgericht Aurich am Donnerstag einen Mann aus Leer zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Damit blieben die Richter nur knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der vier Monate mehr beantragt hatte. Darüber hinaus wurde seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. Bevor der 24-Jährige dort eine zweijährige Therapie antreten kann, muss er nach dem Willen der Richter ein Jahr und neun Monate seiner Strafe verbüßen.
Verteidiger Folkert Adler hielt indes eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für ausreichend. Er verwies auf die psychisch desolate Situation seines Mandanten aufgrund seines unkontrollierten Konsums von Drogen aller Art, die die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten stark beeinträchtigt habe. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem 24-Jährigen die Abhängigkeit von Drogen attestiert. Deren Einfluss auf die Taten konnten die Richter jedoch nicht erkennen. Dennoch folgten sie der Einschätzung des Mediziners, der die Gefahr weiterer Straftaten in Aussicht stellte, sollte der Angeklagte unbehandelt bleiben, und ordneten seine Einweisung in eine entsprechende Klinik an.
Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen
Der Angeklagte hatte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nicht geäußert. Die Zweite Große Strafkammer um Richter Bastian Witte sah es jedoch als erwiesen an, dass dieser im vergangenen Frühjahr in Leer in der Wohnung einer Freundin Feuer gelegt hatte. Der Brand hatte sich über den gesamten Dachstuhl des Mehrfamilienhauses ausgebreitet und einen Schaden von rund 500.000 Euro verursacht (die ON berichteten). Dabei habe der Angeklagte die Gefährdung von weiteren Bewohnern des Hauses und möglichen Kunden eines im Erdgeschoss befindlichen Geschäfts billigend in Kauf genommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 24-Jährige hatte sich noch am Brandort anstandslos festnehmen lassen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird ihm auf seine Strafe angerechnet.
Zeugen: Angeklagter mitunter sonderbar
Vor dem Brand war der Angeklagte durch weitere Straftaten in Leer aufgefallen und ist mittlerweile polizeibekannt. Unter anderem hatte er versucht, in verschiedenen Geschäften Alkohol und Lebensmittel einzustecken, ohne sie zu bezahlen; aus einem Lieferwagen hatte er Laptop, Handy und Bargeld gestohlen. Weil er in einer Tankstelle mit der Angestellten wegen einer nicht getragenen Corona-Maske in Streit geraten war, hatte er aus Frust ein Paket aus dem dazugehörigen Paketshop mitgenommen. Als ihn zwei Kunden verfolgt hatten, hatte er diese zunächst mit einem Messer bedroht, das Paket aber schließlich zurückgebracht. Eine Freundin hatte er mit seinem Fahrrad zu Fall gebracht und ihr anschließend 50 Euro abgenommen. Zeugen hatten von einem mitunter sonderbaren Verhalten des Angeklagten berichtet. So war er in einem Supermarkt beobachtet worden, als er mit einer Schere die Sicherungsetiketten von mehreren Whiskeyflaschen abgekratzt hatte.
Dank aufmerksamer Ladendetektive sowie der Aufzeichnungen auf Überwachungskameras und nicht zuletzt dank der Wehrhaftigkeit einiger Mitarbeiter in den Geschäften konnte der Großteil seiner Beute den Eigentümern zurückgegeben werden. Laut Staatsanwalt belief sich ihr Wert auf 3000 Euro, deren Einziehung die Kammer anordnete.