Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz Gericht verurteilt Fehntjer zu Geldstrafe
Ein 22-Jähriger aus Großefehn suchte trotz richterlichen Verbots die Nähe seiner Ex-Freundin. Das kam ihn teuer zu stehen. Von weiteren Vorwürfen wurde er jedoch freigesprochen.
Aurich - Weil er nach Überzeugung der Richterin trotz richterlichen Verbots die Nähe seiner früheren Freundin gesucht hat, wurde am Dienstag ein 22-Jähriger aus Großefehn vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Darin einbezogen wurde eine Geldstrafe aus einem früheren Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann darüber hinaus vorgeworfen, die 20-Jährige genötigt und ihre Mutter beleidigt und verletzt zu haben. Außerdem sollte er seinen Freund bedroht haben.
Weil sich am Ende der Beweisaufnahme die Aussagen der Zeugen widersprachen und der Freund die Bedrohung gar nicht ernst genommen hatte, sprach Richterin Stellmacher den Angeklagten in diesen Punkten frei.
In der Beziehung gab es immer wieder Streit
Der Angeklagte und die 20-Jährige hatten ihre Beziehung beendet, weil es immer wieder zu Streit gekommen war. Nach Auskunft der Frau war der 22-Jährige sehr eifersüchtig. Im August vergangenen Jahres hatte sie eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts erwirkt, nach der sich der Angeklagte der Frau ein halbes Jahr lang nicht weniger als 50 Meter habe nähern dürfen. Dennoch war er zweimal auf ihrem Grundstück gesehen worden.
Dass man trotz Verbots immer wieder Kontakt gehabt hatte, oft auch auf Initiative der Frau, ließ sich vom Angeklagten durch Fotos belegen. Verteidiger Lutz Winkler vermutete deshalb, es würden hier „alte Rechnungen beglichen“ und forderte, seinen Mandanten auch in diesem Punkt freizusprechen.
Mutter der Ex-Freundin brach sich den Arm
Im Zentrum der Verhandlung stand eine nächtliche Autofahrt im vergangenen Sommer. Der Angeklagte erklärte, er sei mit Freunden im Auto in Großefehn unterwegs gewesen, als er den Wagen seiner Ex-Freundin vor sich erkannt und sie überholt habe. Wie sowohl er als auch die junge Frau berichteten, war es anschließend zu riskanten Fahrmanövern gekommen, in deren Verlauf sich beide Beteiligte ausgebremst fühlten. Kurz darauf war es am Straßenrand zum Aufeinandertreffen beider Wagen gekommen.
Laut Angeklagtem war die Mutter seiner Ex aus dem Auto gesprungen, hatte ihn lauthals beschimpft und ihn am Kragen gepackt. Er habe sie von sich gestoßen, räumte er in der Verhandlung ein. Dass die Frau dabei gestürzt war und sich einen komplizierten Armbruch zugezogen hatte, bedauerte er. Das habe er nicht beabsichtigt, beteuerte er.
Die Mutter der jungen Frau hingegen berichtete, sie sei ihrerseits vom Angeklagten beschimpft worden. Hier standen Aussage gegen Aussage, von denen Richterin Stellmacher keine glaubhafter als die andere erschien.