Berlin Wie das Finanzministerium die Geldgeschäfte der Oligarchen einschränken will
Die EU und die USA haben zahlreiche Sanktionen gegen russische Oligarchen verhängt. Bei der Durchsetzung hapert es jedoch noch. Ein neues Gesetz soll das ändern.
Sanktionen verhängen ist leicht, sie durchzusetzen ist schwer. Das merken auch deutsche Behörden, wenn sie versuchen die Sanktionen der EU gegen russische Oligarchen durchzusetzen. Nachdem die Möglichkeiten aus dem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ der Bundesregierung scheinbar nicht reichen, ist nun ein Entwurf für ein „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ aufgetaucht. Damit würde das Finanzministerium eine ganze Reihe von Möglichkeiten schaffen, um russische Oligarchen zu bestrafen.
Zwar gibt es zahlreiche Meldungen über beschlagnahmte Jachten und durchsuchte Villen, aber diese Erfolge sind nur punktuell, wie SPD-Bundestagsabgeordneter Sebastian Fiedler im Deutschlandfunk erklärt. Die vergangenen Bundesregierungen seien zu nachlässig bei der Verfolgung von Geldwäsche gewesen.
Die Oligarchen seien in der Lage gewesen, ihre Milliarden Rubel in verzweigten Netzwerken von Briefkastenfirmen zu verstecken. Allein in Deutschland kursieren Experten zufolge 100 Milliarden Euro schmutzigen Geldes: „Es gab einen Experten, der hat in internationale Datenbanken beispielhafte 13 Oligarchen eingegeben und dann recherchiert, an wie vielen Unternehmen die denn so beteiligt sind“, berichtet Fiedler. „Er kam auf eine Zahl, die jenseits von 12.000 gelegen hat.“
Tatsächlich ist häufig nicht klar, wer für die Bekämpfung von Geldwäsche und ähnlichen Vergehen, die russischen Oligarchen häufig zur Last gelegt werden, zuständig ist. Die Folge: Keine der Behörden, die dazu in der Lage wären, gehen gegen die Milliardäre vor. Deren Netzwerke sind kompliziert und ihr Anwaltsbudget, um sich zu wehren, ist groß.
Der Deutschlandfunk konnte den Referentenentwurf aus dem Finanzministerium lesen, der Abhilfe schaffen soll. Dieser muss noch durch die Ressortabstimmung, das Kabinett, die Ausschüsse und den Bundestag. Dennoch dürften die Grundzüge des Gesetzes gleich bleiben. Unter anderem soll dieser die Zuständigkeit zur Durchsetzung von Sanktionen beim Bund bündeln. Die Länder wären also außen vor. Um der neuen Verantwortung nachzukommen, soll eine neue Bundesbehörde geschaffen werden, die „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung“.
Aber nicht nur für Oligarchen und Ermittler gibt es Neuerungen. Auch für bestimmte Hauskäufer ändern sich die Vorgaben. Grundbuchdaten für den Immobilienbesitz sollen etwa mit dem Transparenzregister für Unternehmen verknüpft werden. Das würde die Nachverfolgung von Immobilien in Unternehmensbesitz erleichtern. Auch der Kauf von Immobilien mit Bargeld soll verboten werden. Das sichert eine Papierspur, die die Geschäfte nachvollziehbar macht.
Wie das Bundesfinanzministerium im Mai angekündigt hatte, soll es zudem ein „nationales Register für Vermögen unklarer Herkunft und für sanktionierte Vermögenswerte“ und ein „eigenständiges Verwaltungsverfahren zur Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft“ geschaffen werden.
Das bedeutet im Klartext: Ermittler haben sehr viel mehr Möglichkeiten, zweifelhaftes Geldvermögen zu untersuchen. Gelten sollen die neuen Befugnisse laut Deutschlandfunk jedoch nur für sanktionierte Vermögen.
Ermittler kritisieren das: „Wenn also morgen auf den Tag das Sanktionsregime wegfällt, weil es mittlerweile Frieden gibt, dann wäre sozusagen die Befugnis zum Aufspüren der Sanktionen obsolet“, erklärt Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei. Er wünscht sich, dass die Ermittlungsbehörden jedes „verdächtige“ Vermögen verfolgen dürfen.