Drogenprozess in Aurich  Eine Cannabisplantage mitten im Wohngebiet

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 20.10.2022 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Bild zeigt von der Polizei sichergestelltes Marihuana. Foto: DPA
Das Bild zeigt von der Polizei sichergestelltes Marihuana. Foto: DPA
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Der wegen Drogenhandels Angeklagte aus Aurich hatte für das Gericht eine Ausrede parat. Doch weil das die Richterinnen nicht überzeugte, verurteilten sie ihn.

Aurich - Weil er nach Überzeugung der Richterinnen in seinem Haus mitten in einem Auricher Wohngebiet Cannabis angebaut hatte, um es gewinnbringend zu verkaufen, verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag einen 34-Jährigen wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Ins Gefängnis muss der gelernte Pflegeassistent jedoch vorerst nicht. Das Schöffengericht um Richterin Stellmacher setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Darüber hinaus muss der Angeklagte 2000 Euro an die Auricher Drobs zahlen.

Der 34-Jährige war im Juni 2020 auf einem Parkplatz in Aurich mit 100 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt worden. Bei einer anschließenden Durchsuchung seines Hauses hatten Fahnder in einem der Räume eine professionell angelegte Indoorplantage gefunden. Dort hatte der Mann rund dreißig Cannabispflanzen angebaut, die sich in unterschiedlichen Phasen des Wachstums befunden hatten. Zur Begründung gab er an, seit vielen Jahren abhängig von Marihuana gewesen zu sein und die Pflanzen ausschließlich für seinen täglichen Bedarf von etwa drei Gramm pro Tag angebaut zu haben. Auch habe ein Freund zeitweise bei ihm gewohnt, der in ähnlichen Größenordnungen mitkonsumiert habe. Das bei ihm gefundene Marihuana habe er zur Überbrückung der Zeit gekauft, in der seine eigenen Pflanzen noch nicht reif zur Ernte gewesen seien. Weil er seine gärtnerischen Aktivitäten vor seiner Frau und seinen beiden kleinen Kindern habe geheim halten wollen, habe er besonderen Wert auf eine gute Entlüftung gelegt.

1000 Euro ins Equipment investiert

Alles in allem habe er rund 1000 Euro in das Equipment investiert. Die Drogen zu verkaufen habe er nie im Sinn gehabt, beteuerte er. Inzwischen habe er sich mit Hilfe der Suchtberatung vom Drogenkonsum befreit und von seinen damaligen Freunden getrennt.

Die Staatsanwältin mochte seinen Ausführungen jedoch keinen Glauben schenken. Sie ging von einem geplanten Verkauf der Drogenernte aus und forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die zu erwartende Menge an Marihuana sei viel zu viel für den Eigenkonsum, argumentierte sie. Den „ominösen Mitkonsumenten“ hielt sie für eine Erfindung des Angeklagten. Zwar habe sich weder Verpackungsmaterial oder Bargeld in szenetypischer Stückelung gefunden, noch eine Kundenliste oder die üblichen einschlägigen Chats auf dem Handy, wohl aber eine Feinwaage, die auf einen Handel hinweise.

Angeklagter lebt in geordnetem Verhältnis

Nach Auffassung des Verteidigers hatte dieser lediglich „im Kopf der Staatsanwaltschaft“ stattgefunden. Er forderte eine gemäßigte Strafe von unter einem Jahr, denn schließlich handele es sich bei Cannabis um eine „Weichdroge“ und sein Mandant sei damals schwer abhängig gewesen.

Die Richterinnen schlossen sich jedoch der Einschätzung der Staatsanwältin an. Der Angeklagte sei bei seinem Anbau strukturiert und organisiert vorgegangen und habe dabei eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei er einschlägig vorbestraft.

Sie hielten ihm allerdings zugute, dass er inzwischen in einem stabilen Umfeld lebe und einer geregelten Arbeit nachgehe.

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