Nach Prozess um Corona-Party  Zwei Norderneyer wegen Falschaussagen verurteilt

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 18.10.2022 16:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Norderneyer standen am Dienstag vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Die Norderneyer standen am Dienstag vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Als Zeugen sollen ein Kellner und eine Besucherin einer Gaststätte die Unwahrheit gesagt haben. Nun standen sie vor dem Amtsgericht Aurich.

Aurich - Sie sagten im vergangenen Jahr im Prozess um eine illegale Corona-Party in einer Gaststätte auf Norderney aus. Am Dienstag standen ein 59-Jähriger und eine 72-Jährige selbst vor dem Amtsgericht Aurich. Uneidliche Falschaussage lautete der Vorwurf. Das Gericht verurteilte sie zu Geldstrafen. Der Rechtsanwalt der beiden, Hayo Moroni, hatte gegen die Entscheidung des Gerichts einiges einzuwenden.

Im Juni 2020 war es Diskotheken aufgrund der Corona-Pandemie verboten, ihre Türen zu öffnen. Weil in der Gastwirtschaft jedoch laute Musik gelaufen sein soll und Gäste getanzt haben sollen, war die Polizei vor Ort, wie Zeugen im vergangenen Jahr aussagten. Der Besitzer des Lokals ist deshalb damals zu einem Bußgeld verurteilt worden. Der Kellner und die Besucherin der Gaststätte, die am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich standen, sagten damals als Zeugen aus und waren sich einig: Getanzt habe niemand und die Musik sei so leise gewesen, dass man sich noch problemlos habe unterhalten können. Und daran hielten sie auch am Dienstag fest. „Das schwöre ich beim Tod meiner gesamten Familie“, sagte die 72-Jährige.

Kritik am Bußgeldverfahren

Sie beide hatten denselben Rechtsanwalt: Hayo Moroni. Am Dienstag kritisierte er nicht nur die Vorwürfe gegen seine Mandanten. Vor allem das Verfahren, in dem die beiden Zeugen die Unwahrheit gesagt haben sollen, ärgerte den Norderneyer. Immer wieder betonte er am Dienstag, dass es sich bei dem Lokal nicht um einen Club, wie im Urteil benannt handele. Wenn dem so wäre, hätte er zu dem Zeitpunkt gar nicht öffnen dürfen. „Das Ganze hat mit Fakten nichts zu tun“, sagte der Anwalt. Und unterstellte Richter Simon Breuker, der im Bußgeldverfahren das Urteil sprach, mangelndes Fachwissen.

Außerdem zweifelte Moroni die Glaubhaftigkeit einer Polizeibeamtin, die ausgesagt hatte, dass die Lautstärke der Musik habe heruntergedreht werden müssen, damit man sich unterhalten konnte, an. Ob Musik zu laut sei oder nicht, sei eine subjektive Wahrnehmung, so der Anwalt.

Richterin: Keine schweren Rechtsbrecher

All das half den beiden Angeklagten am Mittwoch nicht. Immer wieder betonte Richterin Stellmacher, dass es für das Verfahren wegen der Falschaussagen egal sei, ob es sich bei dem Lokal um einen Club handele oder nicht. Mehrere Beweisanträge des Norderneyer Anwaltes lehnte sie ab. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin Stellmacher waren sich einig: Die Angeklagten haben im vergangenen Jahr vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Deshalb muss die 72-Jährige nun eine Geldstrafe über 2100 Euro zahlen. Für den Kellner wird es noch teurer: 7700 Euro werden für ihn fällig. Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Einkommen der Angeklagten ab. Weil sie nicht vorbestraft sind, kam eine Freiheitsstrafe für die Richterin nicht infrage. Sie sei davon überzeugt, dass sie es nicht mit „schweren Rechtsbrechern“ zu tun habe, so Stellmacher.

Der Verteidiger der Norderneyer gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden. Direkt, nachdem die Strafe für den Kellner ausgesprochen war, kündigte Moroni an, dagegen vorzugehen. Auch die 72-Jährige ist nicht zufrieden mit der Entscheidung. „Ich würde nie wieder als Zeuge aussagen“, sagte sie.

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