Berlin  Warum Attila Hildmann jetzt doch ausgeliefert werden könnte

Stella Bluemke
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Von Stella Bluemke
| 18.10.2022 11:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gegen Attila Hildmann liegt ein Haftbefehl aufgrund von Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung vor. Foto: dpa / Christophe Gateau
Gegen Attila Hildmann liegt ein Haftbefehl aufgrund von Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung vor. Foto: dpa / Christophe Gateau
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Seit Dezember 2020 befindet sich der ehemalige Promikoch Attila Hildmann in der Türkei. Während der Corona-Pandemie verbreitete er Verschwörungsideologien, seit Anfang 2021 wird er per Haftbefehl gesucht. Nun gibt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen Fehler zu.

Der flüchtige Verschwörungsideologe Attila Hildmann hat doch nicht die türkische Staatsangehörigkeit. Diesen Ermittlungsfehler hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nun gegenüber dem Magazin „Stern“ zugegeben. „Die Ermittlungen laufen weiterhin und nach hiesiger Kenntnis besitzt der Beschuldigte nur die deutsche Staatsangehörigkeit“, sagte ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem Magazin.

Der international per Haftbefehl gesuchte Hildmann ist während der Corona-Krise mit Verschwörungstheorien aufgefallen. Ihm wird unter anderem Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung vorgeworfen. Seit Dezember 2020 befindet sich der ehemalige Koch auf der Flucht und versteckt sich in der Türkei. Der Haftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft liegt seit Februar 2021 gegen ihn vor.

Aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft hat sich Deutschland nach Angaben des „Sterns“ bisher nicht um eine Auslieferung bemüht. Es hieß, dass nicht davon auszugehen sei, dass die Türkei Hildmann festnehme oder ausliefere. Nachdem nun bekannt wurde, dass er die türkische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, wäre eine Auslieferung möglich.

Eine Erklärung, wie es zu dem Fehler kommen konnte, gab der Behördensprecher dem Magazin nicht. Hildmann selbst verbreitete Anfang 2021 nach seiner Flucht in die Türkei die Information über seine doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Behauptung erklärte die Generalstaatsanwaltschaft im März vergangenen Jahres zur Tatsache. Per Twitter verkündeten sie: „Der Beschuldigte hat neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit“.

Die Behauptung wurde seitdem mehrfach angezweifelt, so der „Stern“. Doch die Staatsanwaltschaft blieb über ein Jahr bei dieser Aussage. Die Staatsanwaltschaft gehe nach Angaben der Deutschen Presse Agentur (dpa) seit vergangenem April davon aus, dass Hildmann nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und leitete Ermittlungen ein. Daraufhin sei im Juni der Internationale Haftbefehl angepasst worden, so Behördensprecher Sebastian Büchner. Die Fahndungsmaßnahmen seien erweitert worden.

Aufgrund der Zweifel schaltete die Staatsanwaltschaft laut dpa nach eigenen Angaben die Berliner Senatsinnenverwaltung ein. Das Ergebnis: Im Melde- und Personalausweisregister seien weder ein türkischer Pass noch ein türkischer Personalausweis gespeichert. Hildmann wurde in Berlin als Kind türkischer Eltern geboren, wuchs jedoch bei deutschen Adoptiveltern auf. Es sei laut der Staatsanwaltschaft nicht auszuschließen, dass die Staatsangehörigkeit damals erfasst wurde, so dpa.

2013 beantragte Hildmann einen Personalausweis, wobei dieser angegeben habe, die türkische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben zu haben. Da es keine Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft gab, habe die Personalausweisbehörde keine Nachforschungen für erforderlich gehalten. «Auch Nachforschungen zur Belastbarkeit der im Melderegister erfassten türkischen Staatsangehörigkeit erschienen dort nicht geboten, weil sich die Angaben des Antragstellers mit den im Melderegister gespeicherten Daten glichen», erklärte der Sprecher der dpa.

Ungeklärt ist weiterhin, ob die Bundesregierung ein Auslieferungsgesuch an die Türkei gestellt hat. Bislang wollten laut „Stern“ weder die Berliner Staatsanwaltschaft, das Bundesamt für Justiz, das Bundesinnenministerium oder das Auswärtige Amt den aktuellen Stand mitteilen. Auch Büchner ließ die Frage gegenüber der dpa offen.

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