Drogenprozess in Norden  Flucht vor Zollbeamtem endete in Graben

| | 13.10.2022 19:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Hier, an der früheren Bushaltestelle Kirchweg an der Leezdorfer Straße, stoppte der Zoll die Angeklagte. Dann floh sie. Foto: Thomas Dirks
Hier, an der früheren Bushaltestelle Kirchweg an der Leezdorfer Straße, stoppte der Zoll die Angeklagte. Dann floh sie. Foto: Thomas Dirks
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Eine Rechtsupwegerin lief in Leezdorf Fahndern davon, wurde aber jäh gestoppt. Jetzt wurde sie wegen Drogenhandels verurteilt.

Rechtsupweg - Sie besaß illegale Drogen und machte sich durch eine spektakuläre Flucht vor dem Zoll verdächtig: Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hat das Schöffengericht am Amtsgericht Norden am Donnerstag eine 33-jährige Rechtsupwegerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro (1800 Euro) verurteilt. Richter Frank Meyer und seine beiden Schöffinnen blieben damit unter dem von der Staatsanwaltschaft Aurich geforderten Strafmaß. Ihr Vertreter hatte in dem Prozess auf eine fünfmonatige Bewährungsstrafe und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit plädiert.

Die arbeitslose Mutter von drei Kindern im Alter von vier bis 13 Jahren war am 25. Januar dieses Jahres in Leezdorf erwischt worden. Wie ein Zollbeamter als Zeuge vor Gericht aussagte, seien er und sein Kollege auf sie aufmerksam geworden, weil sie auffällig schnell mit ihrem Auto fuhr. Man habe das durchgeführt, was die Ermittler eine verdachtsunabhängige Kontrolle nennen. Die aber verlief anders, als sich die Beamten das vorgestellt hatten. Sie stoppten das Auto der 33-Jährigen an der früheren Bushaltestelle nahe der Einmündung Kirchweg/Leezdorfer Straße, durchsuchten es und die Jacke der Frau, die diese zuvor ausgezogen hatte.

Zollbeamter war nur kurz abgelenkt

Als die Beamten für einen Moment durch ein hupend vorbeifahrendes Auto abgelenkt waren, schnappte sich die Frau die Jacke und ergriff die Flucht. Weit kam sie nicht. Bei dem Versuch, einen Graben in der Nähe zu überqueren, sprang sie in das Gewässer hinein und der 26-jährige Zöllner nach kurzer Verfolgung hinterher.

Die 33-Jährige wurde vorübergehend festgenommen. In ihrer Jacke fanden sich 107 Gramm Amphetamine. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung der Frau fanden Ermittler von Zoll und Polizei zudem Marihuana und Utensilien, die darauf hindeuten, dass die 33-Jährige mit den Drogen handelte.

Angeklagte fiel schon einmal auf

Seine Mandantin räume den Vorwurf ein, sagte der Pflichtverteidiger der Rechtsupwegerin, Rechtsanwalt Anselm Schanz aus Hannover. Einzig das Marihuana gehöre nicht ihr, sondern jemand anderem. „Wir könnten dazu eine Geschichte erzählen, sehen aber davon ab“, sagte der Anwalt. Seine Mandantin selbst sei nicht drogenabhängig, betonte er auf Nachfrage des Richters, der das Verfahren wegen des Marihuana-Besitzes einstellte. „Das ist nicht alle Welt“, sagte Meyer. Viel bedeutender sei da schon der illegale Besitz der Amphetamine.

Schon einmal sei die Angeklagte wegen BTM-Handels aufgefallen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden, argumentiert der Anklagevertreter. „Sie hatte einiges dabei“, sagte er. Eine Freiheitsstrafe sei trotz Geständnisses wegen der Vorstrafe unerlässlich.

Verteidigung plädierte für Geldstrafe

Die Verteidigung sah das naturgemäß anders. „Damit schießen wir übers Ziel hinaus“, sagte Anwalt Schanz. Er hielt eine Geldstrafe für „noch ausreichend“ und plädierte auf 120 Tagessätze zu je zehn Euro (1200 Euro). Diese zu begleichen, sei für seine Mandantin „gefühlt schlimmer“ als eine Bewährungsstrafe.

„Lassen Sie es bleiben. Das macht keinen Sinn mit den Drogen. Es wird für Sie immer teurer“, gab Richter Meyer der Angeklagten als Ratschlag mit auf den Weg.

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