Prozess vor Landgericht  Staatsanwalt fordert mehrjährige Haftstrafen für Drogenbande

Christiane Norda
|
Von Christiane Norda
| 13.10.2022 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht in Aurich wurden die Plädoyers im Prozess gegen drei Männer aus dem Kreis Aurich wegen bandenmäßigen Drogenhandels gehalten. Foto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht in Aurich wurden die Plädoyers im Prozess gegen drei Männer aus dem Kreis Aurich wegen bandenmäßigen Drogenhandels gehalten. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Kiloweise hatten drei Männer aus dem Kreis Aurich Kokain, Marihuana und Amphetamine in Ostfriesland verkauft. Im Prozess gegen sie wurden nun die Plädoyers gehalten.

Aurich - Im Prozess gegen drei Männer aus dem Kreis Aurich, die sich seit Anfang September wegen bandenmäßigen Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten müssen, hat Oberstaatsanwalt Helge Ommen am Donnerstag mehrjährige Haftstrafen gefordert. Geht es nach ihm, muss der 33-Jährige für neun Jahre ins Gefängnis. Zudem beantragte Ommen dessen Unterbringung in einer Entzugsklinik und die Einziehung von knapp 200.000 Euro als Rückzahlung des aus den Drogengeschäften Erlangten. Für den 57-Jährigen forderte Ommen sechs Jahre und neun Monate Haft und eine Rückzahlung von rund 10.000 Euro. Der 39-Jährige soll nach dem Willen des Staatsanwaltes für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis und gut 1600 Euro erstatten.

Nach Auskunft des psychiatrischen Sachverständigen sind alle drei Männer seit Jahren drogenabhängig und bedürfen einer Therapie. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfülle jedoch lediglich der 33-Jährige. Trotz allem sei keiner der Angeklagten vermindert schuldfähig.

Kiloweise Drogen in Ostfriesland verkauft

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eingeräumt und dem Gericht damit langwierige Vernehmungen zahlreicher Zeugen erspart. Wie berichtet, hatte das Trio zwischen April 2021 und März 2022 kiloweise Kokain, Marihuana und Amphetamine an einen festen Kundenstamm in Ostfriesland verkauft. Kopf der Bande war der 33-jährige Angeklagte, der das Drogengeschäft samt Kontaktdaten und Außenständen im April 2021 von einem anderen, gesondert verfolgten Dealer übernommen hatte. Er hatte das Vertriebssystem organisiert und seinen 57-jährigen Mitangeklagten als Kurier angeheuert. Mit seinem Wohnmobil hatte der die Drogen in Gebinden zwischen einem und sechs Kilo an vereinbarten Orten abgeholt und das Geld dafür überbracht.

Im März war er auf einer Kreuzung in Großheide vom SEK gestoppt worden. In seinem Wagen hatte man 120 Gramm Kokain und 1,2 Kilo Marihuana sowie zwei Klappmesser und ein Beil gefunden. Der 39-jährige Angeklagte hatte seine Scheune als Umschlagplatz zur Verfügung gestellt. Auch bei ihm waren bei der Durchsuchung neben Drogen und Utensilien für deren Verarbeitung waffenähnliche Gegenstände gefunden worden.

Verteidigung: Strafen zu hoch gegriffen

Nach Ansicht der Verteidigung hatte Staatsanwalt Ommen bei seinen Strafanträgen deutlich zu hoch gegriffen. Phillip Muffert, der den 33-Jährigen vertritt, sah die Proportionen mit Blick auf den Handel mit Drogen in mehrstelligen Kilozahlen nicht gewahrt und forderte eine Haftstrafe von höchstens sieben Jahren. Sein Mandant sei nicht vorbestraft und habe mit dem Drogenhandel seine eigene Sucht finanziert, hieß es zur Begründung. Auch Verteidiger Reiner Palma beantragte für den 57-Jährigen eine „maßvollere“ Strafe, wenn er auch keine konkrete Forderung stellte. Sein Mandant habe von den Strukturen des Drogenvertriebs nichts gewusst und sich lediglich aus Dankbarkeit gegenüber dem 33-Jährigen als Fahrer zur Verfügung gestellt. Für den 39-Jährigen sah Verteidiger Holger Klattenberg eine bewährungsfähige Strafe als ausreichend an. Als „kleines Licht“ sei sein Mandant „so reingerutscht“ und kein Teil der Bande gewesen, erklärte er. Er sei ausgenutzt worden, ohne genau zu wissen, was in seiner Scheune vorgehe. Bisher habe er sich nichts weiter zuschulden kommen lassen. Inzwischen habe er sich gefangen, habe einen festen Arbeitsvertrag und ein geordnetes soziales Umfeld.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 3. November, ab 10 Uhr fortgesetzt.

Ähnliche Artikel