Hannover  Kampf gegen Geldautomaten-Sprenger wird künftig zentral aus Osnabrück geführt

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 05.10.2022 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Immer wieder werden in Niedersachsen Geldautomaten in die Luft gesprengt. Nun wird bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine neue „Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldausgabeautomatensprengungen“ eingerichtet. Foto: Swaantje Hehmann
Immer wieder werden in Niedersachsen Geldautomaten in die Luft gesprengt. Nun wird bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine neue „Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldausgabeautomatensprengungen“ eingerichtet. Foto: Swaantje Hehmann
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Die Ermittlungen gegen Geldautomaten-Sprenger sollen künftig für ganz Niedersachsen von Osnabrück aus geführt werden. Das sind die Hintergründe.

Niedersachsens Justiz nimmt die Sprenger von Geldautomaten stärker ins Visier. Dazu wird bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück in den kommenden Wochen eine neue Zentralstelle eingerichtet. Das hat Justizministerin Barbara Havliza jetzt gegenüber unserer Redaktion erklärt. Die neue Ermittler-Einheit in Osnabrück sei künftig für alle Fälle von Geldautomaten-Sprengungen in ganz Niedersachsen zuständig.

„Sprengungen von Geldautomaten gehören zu den gemeingefährlichsten Taten unserer Zeit. Es grenzt an ein Wunder, dass die immer wuchtigeren Explosionen noch zu keinem Unglück geführt haben“, sagt die CDU-Politikerin und fügt hinzu: „Um die Täter zu fassen, müssen unsere Strafverfolger jetzt ihre Kräfte bündeln. Wir brauchen kompetente, gut vernetzte und hochmotivierte Ermittlungseinheiten, die ohne Weiteres in der Lage sind, große Verfahren aus dem Bereich der Bandenkriminalität zu bearbeiten.“

Das Land Niedersachsen werde vor allem von Tätern heimgesucht, die aus den Niederlanden einreisten. „Die Aufgaben deshalb bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu bündeln, liegt auf der Hand. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zudem in jüngerer Vergangenheit in der Strafverfolgung von Automatensprengern bereits gute Erfolge erzielt“, bekräftigt die Ministerin.

Aus Sicht der Justiz ist es wichtig, die Erkenntnisse aus den Sprengungen an einer Stelle zu bündeln – auch, um zu verhindern, dass Informationen verloren gehen. Dies gelte vor allem für Informationen, die nicht unmittelbar die Sprengungen und Sprenger betreffen, sondern die dahinterliegenden Strukturen. Beispiel: Die organisierte Mietwagen-Szene, die hochmotorisierte Fahrzeuge über Strohfirmen und Strohleute in Deutschland und den Niederlanden an Mitglieder aus der Sprengerszene vermietet. Dass bestimmte Autovermietungen beziehungsweise Personen bei den Vermietungen wiederholt in Erscheinung treten, falle oftmals nur ins Auge, wenn die Verfahren zentralisiert bearbeitet werden. Gleiches gilt laut Justizministerium für die Vertriebswege des verwendeten Sprengstoffs.

Bereits seit Januar 2019 gibt es bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung organisierter und bandenmäßig begangener Wohnungseinbruchskriminalität. Seitdem kümmern sich die Ermittler hier auch um die Automaten-Fälle aus dem Osnabrücker Bezirk. Drei große Ermittlungskomplexe wurden hier in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich geführt. Außerdem gibt es aufgrund der geografischen Nähe „traditionell gute Kontakte zu den niederländischen Strafverfolgungsbehörden“.

Seit dem Jahr 2015 ist die Anzahl der Geldautomaten-Sprengungen nach Ministeriumsangaben stetig gestiegen: In diesem Jahr sind bereits 261 Sprengungen bundesweit zu verzeichnen – allein 48 davon in Niedersachsen. Zum gleichen Zeitpunkt lag die Anzahl der Taten in Niedersachsen ein Jahr zuvor bei 32. „Bereits jetzt ist abzusehen, dass im Jahr 2022 sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen neue Spitzenwerte erreicht werden“, heißt es aus dem Justizministerium in Hannover.

Die Täter verwenden größtenteils nicht mehr ein Gasgemisch, sondern einen Festsprengstoff. „Dadurch werden die Taten zu einer unkalkulierbaren Gefahr. Die Explosionswucht ist größer als bei Gassprengungen und oftmals ist die Statik von betroffenen Gebäuden gefährdet oder aber diese stürzen ein“, macht Ministeriumssprecher Christian Lauenstein deutlich. Befänden sich Wohnungen in den betroffenen Gebäuden, bestehe für die Bewohner eine „reale Gefahr für Leib und Leben“. Aber auch Passanten seien gefährdet.

Hinzu komme eine „erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs“ durch die anschließende Flucht, bei der in den hochmotorisierten Fluchtfahrzeugen – in der Regel ohne Beleuchtung – Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 300 Stundenkilometern erreicht würden.

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