Camping-Tourismus  Ärger um geplanten Wohnmobilhafen in Tannenhausen

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 03.10.2022 07:41 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auf einer Fläche von 5000 Quadratmetern soll neben dem Parkplatz am Badesee Tannenhausen der „Wohnmobilhafen“ entstehen. Foto: Romuald Banik
Auf einer Fläche von 5000 Quadratmetern soll neben dem Parkplatz am Badesee Tannenhausen der „Wohnmobilhafen“ entstehen. Foto: Romuald Banik
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Neben dem Parkplatz am Badesee Tannenhausen soll ein Stellplatz für Wohnmobile entstehen. Einen Investor hat die Politik ausgesucht – aber ein Konkurrent hat Einwände.

Aurich - Ärger gibt es um die Vergabe des geplanten „Wohnmobilhafens“ in Tannenhausen an den Investor Dominic Cloudt. Am Montag hatte der Auricher Verwaltungsausschuss sich für das Konzept von Cloudt entschieden. Es sieht vor, auf der 5000 Quadratmeter großen Fläche neben dem Parkplatz am Badesee 48 Stellplätze für Wohnmobile einzurichten. Zu viele, wie einer der Mitbieter bei der Ausschreibung nun der ON-Redaktion mitteilt. Mit dieser Zahl von Stellplätzen würde gegen die niedersächsische „Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser“ vom 12. April 1984 verstoßen.

Denn diese Verordnung sehe vor, dass jeder Stellplatz mindestens 70 Quadratmeter groß sein müsse. Dominic Cloudt hat in seiner Bewerbung aber angegeben, dass nur 14 der Stellplätze über 96 Quadratmeter Fläche verfügen sollen. Weitere 34 Plätze müssen mit je 48 Quadratmetern auskommen. Die übrigen drei Bieter bei der Ausschreibung haben mit weniger Stellplätzen kalkuliert. Sie wollten dort nur 37, 38 beziehungsweise 40 Plätze einrichten.

Stellplatzanlage, kein Campingplatz

Und in der Tat steht in Paragraph 5 der Verordnung, dass „Standplätze auf Campingplätzen mindestens 70 Quadratmeter (...) groß sein müssen“. Muss nun die Ausschreibung der Stadt Aurich wiederholt werden? Nein, sagt Gerhard Boekhoff, Leiter des städtischen Liegenschafts- und Gebäudemanagements, auf ON-Anfrage.

Denn zum einen liege noch gar kein Bauantrag für den „Wohnmobilhafen“ vor. Sobald es einen solchen Antrag gebe, werde er von den Kollegen im Bauordnungsamt geprüft. Dabei werde auch untersucht, ob alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehöre die Zahl der Stellplätze ebenso wie die Bestimmungen zum Beispiel zum Brandschutz. Zum anderen werden nach der Einschätzung von Boekhoff die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes nicht die Campingplatz-Verordnung anwenden. Das habe er nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung erfahren. „Geplant ist eine Stellplatzanlage für Wohnmobile, kein Campingplatz“, so Boekhoff.

Anzahl der Stellplätze war nicht entscheidend für die Vergabe

Es werden in Tannenhausen neben dem Parkplatz für die Besucher des Badesees weder Zelte noch Wohnwagen stehen. Ausschließlich Wohnmobile sollen dort abgestellt werden können. Würde dafür die Campingplatz-Verordnung angewendet werden müssen, würde die Stadt Aurich auch an anderer Stelle Probleme bekommen, so Boekhoff. Denn am Hallenbad „De Baalje“ unterhält die Stadt 20 Wohnmobilstellplätze. Keiner davon ist 70 Quadratmeter groß. „Dann müssten wir sämtliche Stellplätze hinterfragen“, so Boekhoff.

Die Verwaltung sehe den Einwand daher nicht so kritisch. Denn selbst wenn bei einer genauen Prüfung im Rahmen des Bauantragsverfahrens herauskommen sollte, dass die Zahl der Stellplätze reduziert werden müsse, könne das immer noch geschehen. „Dann sind es vielleicht 43 Plätze, die eingerichtet werden können“, sagt Boekhoff.

Ausschlaggebend für die Vergabe des „Wohnmobilhafens“ in Tannenhausen an Dominic Cloudt war sowieso nicht die Anzahl der möglichen Stellplätze. Das geht aus der Auswertung des Bieterverfahrens hervor, die als Anlage der Beschlussvorlage für die Politik beigefügt ist. Der Pachtzins, den die Stadt Aurich erhalten soll, geht mit 60 Prozent in die Bewertung ein. Andere Kriterien wie das Betriebskonzept, die Gestaltung der Anlage, der Personaleinsatz oder die Ausstattung, wurden nur mit jeweils zehn Prozent gewichtet. Bei diesen Punkten konnte Cloudt lediglich bei der Gestaltung die Höchstpunktzahl erreichen. Bei den übrigen war er seinen Mitbewerbern unterlegen. Das machte Cloudt aber beim Pachtzins wett: Als einziger holte er dort zehn von zehn möglichen Punkten und entschied auf diese Weise die Ausschreibung für sich.

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