Bundesgerichtshof in Karlsruhe Auricher Urteil gegen Drogendealer bestätigt

| 02.10.2022 10:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
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Er fuhr betrunken und kaufte Marihuana und Kokain. Dafür brummte ihm das Landgericht im Oktober vergangenen Jahres eine mehrjährige Haftstrafe auf. Dagegen wehrte sich der 35-Jährige.

Aurich/Karlsruhe - Es bleibt dabei: Ein Drogendealer aus Aurich muss für sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis – und eine stationäre Therapie machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Aurich, unter geringfügiger Abänderung des Schuldspruchs und einer Einziehungsentscheidung, verworfen. Die weitere Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die 1. Große Jugendkammer des Auricher Landgerichts hatte den 35-Jährigen am 27. Oktober vergangenen Jahres unter anderem wegen Drogenhandels, Fahren ohne Führerschein und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mehrmals ohne Führerschein mit einem Auto gefahren war und während dieser Fahrten Drogen gekauft hat – und zwar Marihuana im Kilobereich und Kokain. Darüber hinaus fuhr der Mann im August 2020 mit mindestens 1,68 Promille Alkohol intus und ohne Führerschein auf öffentlichen Straßen in Aurich.

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