Hamburg Windkraft-Prozess gegen Hendrik Holt: Wer jetzt die Strafe antreten kann
Im Fall Holt sind die ersten Urteile rechtskräftig. Zwei der im Windkraft-Prozess vor dem Landgericht Osnabrück Angeklagten haben ihre Revision zurückgezogen. Die Haftstrafen können somit vollstreckt werden. Offen ist noch ein Verfahren in den Niederlanden.
Nach 30 Verhandlungstagen, Aussagen von gut 130 Zeugen und Geständnissen aller fünf Angeklagten fiel im Mai das Urteil: Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Osnabrück verhängte gegen Ex-Unternehmer Hendrik Holt und die weiteren Beschuldigten mehrjährige Haftstrafen.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Norbert Carstensen aus, dass der Prozess keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten habe aufkommen lassen: Als Bande haben sie nach Überzeugung des Gerichts internationalen Energiekonzernen teils frei erfundene Windparkprojekte angedreht und dafür zig Millionen Euro kassiert - eine fast beispiellose Hochstapelei.
Sämtliche Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft legten zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Mittlerweile sind aber zwei Schuldsprüche rechtskräftig: Hendrik Holts Mutter sowie Geschäftspartner Heinz L. haben ihre Revision zurückgezogen. Sie waren vom Landgericht zu drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Da die Urteile nun rechtskräftig sind, können beide ihre regulären Haftstrafen antreten. Mutter Holt war nach dem Auffliegen des Betruges und der Festnahme im April 2020 bereits wenige Wochen später aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ex-Finanzdirektor Heinz L. sitzt bereits seit seiner Auslieferung aus dem Libanon in einem niedersächsischen Gefängnis hinter Gittern.
Noch nicht rechtskräftig sind indes die Urteile gegen Hendrik Holt (sieben Jahre und sechs Monate Haft), seinen Bruder (drei Jahre und sieben Monate) und seine Schwester (drei Jahre). Sollten sie ihre Rechtsmittel nicht zurückziehen, wird der Bundesgerichtshof das Urteil unter die Lupe nehmen.
Forderungen und Urteil im Überblick:
Unterdessen beschäftigten Nachwehen der Holt’schen-Geschäfte auch die Justiz in den Niederlanden. In zweiter Instanz streiten sich hier eine große Internetapotheke und eine Importfirma aus Mecklenburg-Vorpommern um die Bezahlung von zigtausenden Litern Desinfektionsmitteln.
Die wollte ursprünglich Hendrik Holt aus China importieren und auf dem Hochpunkt der Corona-Krise an die Bundesregierung verkaufen. Der Deal scheiterte letztlich an der Festnahme von Holt.
Holts Importeur versuchte das Geschäft noch ohne den Emsländer abzuwickeln, blieb letztlich aber auf der Ware sitzen. Beide Firmen streiten sich nun darum, ob zwischen ihnen eine Vereinbarung bestanden hat oder nicht.
Auch am Landgericht Osnabrück liegt eine weitere Anklage: Die Staatsanwaltschaft wirft Hendrik Holts Mutter Betrug vor, konkret: Eine mehrköpfige Erbengemeinschaft soll im März 2018 um insgesamt 245.000 Euro geschädigt worden sein. Das Landgericht hat noch nicht über Zulassung der Anklage entschieden.
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