Berlin  Vorschlag aus der SPD: Kinder sollen mit sieben Jahren Geschlecht wählen dürfen

Kim Patrick von Harling
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Von Kim Patrick von Harling
| 21.09.2022 10:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Foto: www.imago-images.de
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Mitte 2023 soll das neue Selbstbestimmungsgesetz eintreten. Doch einer Arbeitsgemeinschaft der SPDqueer geht dieses nicht weit genug. Schon Siebenjährige sollen ihr Geschlecht wechseln dürfen.

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das Konzept für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, das Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in diesem Jahr vorgestellt hatten. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. Der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer Tempelhof-Schöneberg in Berlin geht diese Maßnahme laut „Bild“ nicht weit genug.

Die Politiker wollen bereits Siebenjährigen die Möglichkeit geben, ihr Geschlecht wechseln zu können. Die Begründung: Es gebe „keinen sachlichen Grund dafür, hier von den allgemeinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger abzuweichen“.

Und wie reagiert der Landesverband von SPDqueer auf den Vorstoß? „Beschlüsse unserer Kreise kommentieren wir grundsätzlich nicht“, erklärt der Berliner Landesverband von SPDqueer im Gespräch mit der „Bild“. Ohnehin sei der Geschlechtswechsel im Alter von sieben Jahren nicht Beschlusslage des Landesverbandes.

Die Meinungen in der Bevölkerung zum Selbstbestimmungsgesetz, das ein Geschlechterswechsel mit 14 Jahren ermöglichen soll, gehen auseinander: 46 Prozent befürworten die Pläne, wie eine repräsentative Umfrage des Instituts Yougov für die „Welt am Sonntag“ ergab. 41 Prozent lehnen sie ab.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das umstrittene Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird. Das aus dem Jahr 1980 stammende Transsexuellengesetz sieht vor, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Gesetz ist seit Langem umstritten; Teile der Vorschriften wurden vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend.

Für Opfer der früheren gesetzlichen Regelungen soll es Entschädigungen geben, die Details sind aber noch unklar. Geplant sind laut dem Eckpunktepapier "Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind".

Vorgesehen ist auch eine "Interimslösung" für transgeschlechtliche Elternteile. Hier geht es um die Frage, inwiefern die Geburtsurkunde eines Kindes geändert wird, wenn ein Elternteil Geschlechtseintrag oder Namen ändern lässt. Letztgültig klären will die Ampel-Koalition dies bei der geplanten Reform des Abstammungsrechts, die aber noch auf sich warten lässt. Die Änderung eines geschlechtsspezifischen Familiennamens wiederum soll mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Namensrechtsreform geregelt werden.

Übrigens: Nach dem Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung soll es ein „bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot“ geben - gemeint ist damit, dass es untersagt wird, gegen den Willen eines transsexuellen Menschen dessen früheres Geschlecht oder den früheren Vornamen offenzulegen. Wer dies dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es gehe darum, ein „Zwangs-Coming-out“ zu verhindern, sagte Paus.

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