Vier Männer in Aurich verurteilt Mehrjährige Haftstrafen für Diebesbande
Sie reisten nach Deutschland ein, um Zigarettenautomaten zu plündern. Am Montag verurteilte das Amtsgericht die vier Männer. Warum einer von ihnen länger ins Gefängnis muss.
Aurich - Vier Männer sind mit dem Ziel, Zigarettenautomaten zu plündern, nach Deutschland eingereist – davon war das Schöffengericht am Amtsgericht Aurich am Montag überzeugt und verurteilte sie wegen schweren Bandendiebstahls. Alle vier müssen mehrere Jahre ins Gefängnis – einer jedoch länger als die anderen.
Die Taten sollen sich im Januar und März dieses Jahres unter anderem in Südbrookmerland, Wiesmoor und Uplengen ereignet haben. Dabei sollen die Männer im Alter von 30 bis 37 Jahren Ware und Bargeld im Wert von rund 7000 Euro gestohlen haben. Überführt wurden sie bei einer Polizeikontrolle in Emden. In dem Bulli, mit dem sie gemeinsam unterwegs waren, fanden sich 96 Schachteln Zigaretten in einem blauen Müllsack, Werkzeug und ein handgeschriebener Zettel, der in dem zuletzt aufgebrochenen Automaten befestigt war. Der Lack des Werkzeugs passte zu den Spuren an den aufgebrochenen Automaten.
Abwegige Erklärungen
Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Und das, obwohl drei von ihnen eine Woche vor der überführenden Polizeikontrolle wegen einer ähnlichen Tat in Halle an der Saale verurteilt worden waren. Auch damals befand sich das Diebesgut in einem blauen Müllsack und die Zigarettenautomaten wurden nach demselben Schema aufgebrochen.
Dafür, wie die Zigaretten und das Werkzeug in das Auto gelangen konnten, hatte einer der Angeklagten am ersten Prozesstag im August eine Begründung. Er habe die Zigaretten an einem unbekannten Ort von einem Unbekannten gekauft und das Werkzeug auf einem Parkplatz gefunden und mitgenommen. „Das halten wir für völlig fernliegend“, sagte Richter Dr. Markus Gralla in seiner Urteilsbegründung. Ebenso abwegig sei die Erklärung eines anderen Angeklagten, wie seine DNA an das Diebesgut gelangt sein soll. Er habe sich, als sie auf dem Polizeigelände angekommen seien, eine Schachtel Zigaretten aus dem Müllsack genommen. Dabei habe er mehrere Schachteln berührt. Die Beamten hätten ihm das nicht untersagt, sagte der Angeklagte vor Gericht.
Sieben weitere Aufbrüche allein begangen
Sowohl für die Staatsanwältin als auch für das Schöffengericht um Richter Gralla war klar: Die Angeklagten sind schuldig. Ihre Verteidiger beantragten jedoch, die Männer freizusprechen.
Insgesamt waren neun Aufbrüche angeklagt. Zwei davon begingen alle vier Männer nach Überzeugung des Gerichts zusammen. Für die weiteren sieben verurteilte es nur den Mann, der den Wagen während der Polizeikontrolle fuhr. Denn sein Handy wurde an den jeweiligen Standorten der Automaten geortet. Eine plausible Erklärung, weshalb er sich sonst dort aufgehalten hat, konnte er nicht liefern.
Wegen Diebstahls und schweren Bandendiebstahls verurteilte das Schöffengericht den Mann zu insgesamt fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von rund 7000 Euro. Das entspricht dem Wert des Diebesguts. Zwei der übrigen Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls zu zweieinhalb Jahren und der letzte zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Denn dafür, dass sie auch an den vorigen sieben Aufbrüchen beteiligt waren, gab es keine Anhaltspunkte.