Sorge vor Betriebssterben Region von Pleitewelle bisher verschont

| | 18.09.2022 18:42 Uhr | 0 Kommentare
Wird ein Betrieb zahlungsunfähig oder ist er überschuldet, besteht die Pflicht, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Foto: DPA
Wird ein Betrieb zahlungsunfähig oder ist er überschuldet, besteht die Pflicht, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Foto: DPA
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Laut Insolvenzgericht und Industrie- und Handelskammer sind Fallzahlen bisher normal. Das könnte sich aber bald ändern.

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