Sorge vor Betriebssterben Region von Pleitewelle bisher verschont
Wird ein Betrieb zahlungsunfähig oder ist er überschuldet, besteht die Pflicht, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Foto: DPA
Laut Insolvenzgericht und Industrie- und Handelskammer sind Fallzahlen bisher normal. Das könnte sich aber bald ändern.
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