Urteil im Prozess um Totschlag  Zehneinhalb Jahre Haft für Leeraner

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 15.09.2022 13:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In Handschellen wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Foto: Romuald Banik
In Handschellen wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Foto: Romuald Banik
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Das Landgericht Aurich verurteilte den 55-Jährigen zu zehneinhalb Jahren Haft. Warum jedoch viel dafür spricht, dass er schon in fünf Jahren wieder auf freiem Fuß ist.

Aurich - Mit einer Machete tötete ein 55-jähriger Leeraner im März dieses Jahres seinen 51-jährigen Mitbewohner. Nun muss er ins Gefängnis. Das entschied am Donnerstag das Landgericht Aurich. Das Schwurgericht verurteilte ihn zu zehneinhalb Jahren Haft. Weil er alkoholabhängig war und zum Tatzeitpunkt ruckfällig wurde, verbringt der Angeklagte jedoch nur drei Jahre und neun Monate im Gefängnis. Danach kommt er in eine Entzugsklinik. Wenn die Behandlung dort gut verläuft, ist der Leeraner nach fünf Jahren und drei Monaten wieder auf freiem Fuß.

Im August hatte der Prozess gegen den 55-Jährigen begonnen. An den vergangenen drei Verhandlungstagen wurden Zeugen gehört. Darunter Nachbarinnen, Polizeibeamte und Freunde des Angeklagten und des Opfers. Auch zwei medizinische Sachverständige sagten aus. Dass er seinen Mitbewohner mit einer Machete tötete, gestand der Leeraner, wie es dazu kam, konnte er jedoch nicht erklären.

Möglicher Auslöser für die Tat festgestellt

Was war der Auslöser der Tat? Diese Frage schwebte während des Prozesses über allem. Eine Antwort darauf hatte der Angeklagte selbst nicht. Der psychologische Gutachter Prof. Dr. Trabert (Emden) fand jedoch einen möglichen Grund.

Der Angeklagte war über Jahre alkoholabhängig, und am Tag der Tat wurde er rückfällig. Sein späteres Opfer überredete ihn, gemeinsam Alkohol zu trinken. Und damit war das Selbstbild des trockenen Alkoholikers, auf das er so stolz war, zerstört. Die impulsive Persönlichkeit und Wut auf seinen Mitbewohner habe dann zur Tat geführt. Auch die zahlreichen Verletzungen, die der Angeklagte seinem Opfer mindestens fünf Minuten nach dessen Tod zufügte, sprechen dafür. Nachbarinnen hatten dumpfes Stampfen und mehrmals die Worte „Du Hund“ gehört. Und das erst einige Zeit nach einem letzten Schrei, den das Gericht am Donnerstag dem Opfer zuschrieb.

In Tötungsabsicht gehandelt

Im Gegensatz zu dem Verteidiger ging die Staatsanwältin am Donnerstag davon aus, dass der Leeraner in Tötungsabsicht handelte. Neben der großen Brutalität der Tat würden dafür unter anderem zahlreiche Verletzungen, die erst nach dem Tod erfolgten, sprechen.

Auch wenn er zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von knapp drei Promille hatte – für die Staatsanwältin und das Gericht steht fest, dass der Angeklagte noch steuerungsfähig war. Denn nachdem er seinen Mitbewohner tötete, versuchte er noch, die Tatwaffe zu reinigen, wechselte seine Kleidung und packte eine Tasche mit unter anderem seinem Ersparten, einem Radio und einem Cuttermesser. Die Alkoholtoleranz des Leeraners liege aufgrund seiner Suchterkrankung weit über der anderer Menschen, erklärte Trabert am vergangenen Dienstag.

Angeklagter zeigte Reue

Die Staatsanwältin plädierte für eine Haftstrafe in Höhe von elf Jahren und zwei Monaten, der Verteidiger für siebeneinhalb Jahre und beide für die Entzugstherapie. Sie glaube dem Angeklagten zwar, dass er die Tat bereue, er wirke jedoch emotional davon nicht betroffen, sondern sehe nur die Auswirkungen auf sich selbst, sagte die Staatsanwältin.

„Wie sehr ich das bereue und mich dafür schäme, kann ich hier gar nicht zum Ausdruck bringen“, sagte der Angeklagte kurz vor der Urteilsverkündung. Seit dem Tag der Tat wache er jeden Morgen mit den Gedanken auf und schlafe damit wieder ein. Denn seitdem ist er in Untersuchungshaft. „Seit dem 25. März ist mein Leben ein anderes“, die Tat werde ihn für immer beschäftigen, sagte der Leeraner.

Davon ist auch Richter Raap überzeugt. „Zweistellige Strafen sind nicht an der gerichtlichen Tagesordnung“, sagte er. In diesem schweren Fall sei das jedoch angemessen. Auch wenn die Geschichte „weiße Flecken“ habe, könne die Tat nachgewiesen werden. Durch das rechtsmedizinische Gutachten sei nachgewiesen, dass der Leeraner nicht aus Notwehr handelte – auch wenn er das bei der Polizei immer wieder beteuerte. Richter Raap ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat nicht im Voraus plante, sondern aus einer frustrierten Situation heraus handelte und bereit ist, an sich zu arbeiten. Mit der Strafe müsse man sowohl den Leeraner selbst als auch die Öffentlichkeit schützen, sagte der Richter. Denn er geht davon aus, dass von dem Angeklagten noch immer eine Gefahr ausgeht.

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