Entscheidung des Landgerichts Aurich überprüft  BGH bestätigt Auricher Urteil gegen Dealer

| 15.09.2022 11:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: DPA
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Im März bekam ein Drogenhändler sechs Jahre Haft aufgebrummt. Dagegen legte der 48-Jährige Revision ein. Über diese wurde nun in Karlsruhe entschieden.

Aurich/Karlsruhe Sechs Jahre Haft wegen bewaffneten Drogenhandels: Dieses Urteil des Auricher Landgerichts vom 16. März hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt bestätigt. Die von dem 48-jährigen Angeklagten eingelegte Revision wurde als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Aurich mit. Eine Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben.

Hintergrund: Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den heute 48-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und die Unterbringung in einer Suchtklinik angeordnet.

Machete griffbereit in Wohnung

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im September 2020 unter anderem mit Kokain und Heroin Handel getrieben hatte. Die Drogen, die er in den Niederlanden bestellt hatte, lagerte und portionierte er in seiner Wohnung.

Dabei bewahrte der Angeklagte laut Landgericht zumindest zeitweise eine Dose Pfefferspray und eine Machete zugriffsbereit in seiner Wohnung auf. Die eigentlichen Verkäufe erfolgten jeweils nahe der damaligen Wohnung des Angeklagten.

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