Prozess um Raub  Zeugen bestätigen teilweise die Angaben des Angeklagten

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.09.2022 14:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Foto: Romuald Banik
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Foto: Romuald Banik
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44-Jähriger steht in Aurich vor Gericht, nachdem zwei mutmaßliche Komplizen bereits verurteilt wurden. Es sind Fragen offen – und das Opfer ist unauffindbar.

Aurich - Im Prozess vor dem Landgericht Aurich um den Überfall auf einen Drogendealer und den mutmaßlichen Diebstahl eines Autos sind am Montag der Sohn des Angeklagten sowie dessen Freund als Zeugen gehört worden. Beide sollen dabei gewesen sein, als es zwischen dem Besitzer des Autos und dem Angeklagten zu einer eigenwilligen Absprache gekommen sein soll.

Der 44-Jährige steht seit vergangener Woche vor Gericht. Er hatte eingeräumt, im Juli 2020 gemeinsam mit drei Begleitern einen Drogendealer in seiner Wohnung in der Auricher Innenstadt aufgesucht zu haben. Die Männer hatten sich von ihm betrogen gefühlt, weil sie ihm im Voraus Geld für die Beschaffung von Drogen gegeben hatten und der sie nicht beliefert hatte. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie unter Drohungen und Gewaltanwendung Drogen und Geld gefordert und ihm schließlich 30 Euro abgenommen. Der Angeklagte soll einen zufällig Anwesenden geohrfeigt haben. Auch ein Messer soll drohend gezeigt worden sein. Zwei der Mittäter waren bereits im Januar dieses Jahres zu Jugendstrafen verurteilt und in eine Entzugsklinik eingewiesen worden.

Zeuge: „Es war laut, aber nicht gewalttätig“

Der Angeklagte ist ein polizeibekannter Hartdrogenkonsument. Als Motiv für den Überfall hatte er seine Sucht und schmerzhafte Entzugserscheinungen angegeben. Ein Zeuge, ebenfalls Kunde des Dealers, beschrieb diesen als „absolut charakterlos“. Bei seinen Drogengeschäften habe er regelmäßig betrogen. Auch er sei am fraglichen Tag bei ihm gewesen, um seine Schulden bei ihm einzutreiben. Ein Messer habe er nicht wahrgenommen und auch von Schlägen nichts mitbekommen. „Es war laut, aber nicht gewalttätig“, sagte er in der Verhandlung. Der Dealer selbst konnte nicht befragt werden. Zum ersten Termin war er nicht erschienen und blieb trotz intensiver Bemühungen der Polizei unauffindbar.

Laut Anklage hatte der Angeklagte darüber hinaus einer Frau auf einem Parkplatz ihr Auto gewaltsam entwendet. Ihr sei es noch gelungen, sich in das anfahrende Auto zu setzen, sie sei jedoch von dem Angeklagten gewaltsam hinausgestoßen worden.

Bereits Haftstrafe in Frankreich verbüßt

Der Angeklagte hatte hingegen erklärt, das Auto von seinem Neffen geliehen zu haben. Der habe es ihm in Gegenwart seines Sohnes und dessen Freund in seiner Wohnung übergeben. Weil er jedoch keinen Führerschein besessen habe, habe sein Neffe bereits im Vorfeld angekündigt, bei auftretenden Problemen behaupten zu wollen, ihm sei das Auto mit Gewalt abgenommen worden.

Noch am selben Abend hatte sich der Angeklagte auf den Weg nach Frankreich gemacht, um dort seinen erkrankten Bruder zu besuchen. Nach stundenlanger Fahrt hatte er dort zwei Unfälle verursacht und dafür sieben Monate Haft in Frankreich verbüßt. An Einzelheiten könne er sich nicht mehr erinnern, weil er betrunken gewesen sei und auch hier unter starkem Suchtdruck gestanden habe, sagte er in der Verhandlung. Auch sein Sohn und dessen Freund hatten die Übergabe des Autos nur bruchstückhaft im Gedächtnis. An eine Absprache zwischen Angeklagtem und Neffen konnte sich jedoch lediglich der Freund des Sohnes vage erinnern.

Der Prozess wird am Mittwoch, 14. September, ab 9 Uhr fortgesetzt.

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