Prozess in Aurich  Schwunghafter Drogenhandel aus einer Scheune heraus

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 08.09.2022 19:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht in Aurich müssen sich drei Männer wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten. Foto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht in Aurich müssen sich drei Männer wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten. Foto: Romuald Banik
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Drei Männer aus dem Kreis Aurich sollen Marihuana, Kokain und Amphetamine im großen Stil verkauft haben. Jetzt müssen sie sich vor dem Landgericht verantworten.

Aurich - Seit Donnerstag müssen sich drei Männer aus dem Kreis Aurich wegen bandenmäßigen Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten. Die 33, 57 und 39 Jahre alten Angeklagten sollen unter anderem in Aurich und Emden kiloweise Marihuana, Kokain und Amphetamine an einen festen Kundenstamm verkauft haben. Die Einkünfte aus dem Drogengeschäft bezifferte Oberstaatsanwalt Helge Ommen mit gut 255.000 Euro.

Als Kopf der Bande hatte er den 33-Jährigen identifiziert. In dem von diesem gut organisierten Vertriebssystem hatte der den Einkauf der Drogen eingefädelt. Sein 57-Jähriger Mitangeklagter hatte Ware an von ihm benannten Orten abgeholt und sie an die Kunden ausgeliefert. Die Bezahlung erfolgte jeweils auf gleichem Wege. Als „Bunkerplatz“, an dem die Drogen zwischenzeitlich deponiert worden waren, diente die Scheune des 39-Jährigen. Dort hatte der 33-Jährige die Ware gestreckt, portioniert und verpackt. In einem Notizbuch hatte er Spitznamen der Abnehmer sowie Art und Menge der gewünschten Drogen und ausstehender Geldforderungen vermerkt. Insgesamt stehen 25 Taten zur Anklage. Weil bei zwei Angeklagten Messer und andere waffenähnliche Werkzeuge gefunden worden waren, lautet diese in zwei Fällen davon auf bewaffneten Drogenhandel. Im Raum steht eine Haftstrafe von mindestens neun Jahren für den 33-Jährigen.

Kokain als Miete für Scheune

Der Prozess vor der Dritten Großen Strafkammer um Richter Michael Herrmann ist bis in den November terminiert, die für das Selbstleseverfahren ausgegebenen Ordner mit zahlreichen Urkunden und Dokumenten sind umfangreich. Für die Vernehmung nur eines der Zeugen, die sich auf ein mehr als 200-seitiges polizeiliches Aussageprotokoll stützt, hatte Herrmann vier Stunden angesetzt. Weil sich die Angeklagten im Wesentlichen geständig zeigten, konnte der Zeuge jedoch deutlich früher entlassen werden.

Der 33-jährige Angeklagte erklärte, er habe das Geschäft samt aller Kunden und Außenstände im April 2021 von einem anderen, gesondert verfolgten Dealer übernommen. Seine Mitangeklagten seien langjährige Freunde. Gegen Kokain habe ihm der 39-Jährige, wenn auch widerwillig, erlaubt, die Ware bei ihm zu lagern. Der 57-Jährige habe die Kurierfahrten übernommen. In einem feinen Geflecht von Kunden, Adressen, Geldumschlägen und weiteren Boten hatte man versucht, „das möglichst anonym zu halten“. Einzelheiten zu Namen, Quellen, Verkaufspreisen und Vertriebswegen wollte der Angeklagte zum Unmut des Staatsanwaltes nicht benennen. „Wir wissen, dass Sie Namen kennen“, hielt Ommen dem Angeklagten vor, sein Geständnis bewertete er als „banal“.

Angeklagter will nichts von Drogenumschlag gewusst haben

Der 39-Jährige gab an, nur vage von dem Drogenumschlag in seiner Scheune gewusst zu haben. Er habe in den letzten Jahren mit schweren psychischen Problemen und starken körperlichen Schmerzen zu kämpfen gehabt und sei deshalb in die Drogensucht geraten. Zu der Zeit, als sein Freund ihn nach einem Lagerplatz für „ein paar Sachen“ gefragt habe, sei es ihm sehr schlecht gegangen, er habe mit seinem Leben abgeschlossen gehabt und sich um nichts gekümmert. Bei einer Hausdurchsuchung hatten Ermittler rund vier Kilogramm Amphetamine sowie Streckmittel, Utensilien für die Drogenverarbeitung, die Schuldenliste des 33-Jährigen sowie einige waffenähnliche Gegenstände gefunden. Inzwischen sei er drogenfrei, „einigermaßen klar“ und arbeitsfähig. Mithilfe der DROBS möchte er diesen Weg weiterhin beschreiten.

Auch der 57-Jährige konsumiert seit vielen Jahren Drogen. Mit seinem Wohnmobil habe er gegen eine Aufwandsentschädigung und Benzingeld vom 33-Jährigen benannte Orte angefahren, dort „Taschen bekommen und Taschen abgegeben“, ohne den Inhalt zu überprüfen. Er sei aber davon ausgegangen, dass es sich um Gras handele. Bei seiner letzten Fahrt im März 2022 war er auf einer Kreuzung in Großheide vom SEK gestoppt worden. In seinem Wagen befanden sich 1,2 Kilo Marihuana, 120 Gramm Kokain sowie zwei Klappmesser und ein Beil. Der 57-Jährige beteuerte, es handele sich dabei nicht um Waffen, sondern um Werkzeuge, die er zur Verteidigung und zum Essen benötige, wenn er mit seinem Wohnmobil in der Natur campiere.

Die Verhandlung wird am 26. September ab 13 Uhr fortgesetzt.

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