Prozess wegen Totschlags 51-Jähriger erlag vielen Stichverletzungen
Die Ergebnisse der Obduktion des Opfers aus Leer brachten vor dem Landgericht Aurich Klarheit. Denn die Verletzungen verrieten einiges über den Tatverlauf.
Aurich/Leer – Mit einer Machete tötete ein 55-jähriger Leeraner im März dieses Jahres seinen 51-jährigen Mitbewohner. In der vorigen Woche begann vor dem Landgericht Aurich der Prozess wegen Totschlags. Der Angeklagte räumte die Tat ein. Am Dienstag wurde der Prozess mit den Aussagen eines Rechtsmediziners fortgesetzt. Die Obduktionsergebnisse brachten nun Klarheit. Denn bei einigen Verletzungen gab es Besonderheiten.
Zwischen 14 und 16 Verletzungen wurden am Körper des 51-Jährigen gefunden. Das erklärte der Rechtsmediziner Dr. Lars Hagemeier in seinem Gutachten vor Gericht. Der Mann sei innerlich und äußerlich verblutet. Zum Tod habe eine Stichverletzung im rechten Brustkorb geführt. Ab diesem Moment könne der Mitbewohner höchstens noch acht Sekunden bei Bewusstsein gewesen sein, sagte Hagemeier. Der Rechtsmediziner veranschaulichte die Bewegung, mit der der Angeklagte die Machete in den Oberkörper des Opfers gerammt haben muss, im Gerichtssaal.
Enorme Verletzungen nach dem Tod
Die Verletzungen des Opfers zeigen: Auch als der Mann am Boden lag, ließ der Angeklagte nicht von ihm ab. An der linken Schulter, dem Oberarm und dem Ohr gab es tiefe Einschnitte, in denen nur wenig Blut zu finden war. Das spricht dafür, dass sie dem Opfer erst nach dem Tod hinzugefügt wurden. „Es sah wirklich schlimm aus“, sagte der Rechtsmediziner. Doch bevor er starb, wehrte der 51-Jährige sich. Das zeigten „typische Abwehrverletzungen“ an Hand und Handgelenk.
Die Brutalität der Tat passt mit den Aussagen der am Dienstag gehörten Zeugen nicht zusammen. Aufrecht, korrekt und gutmütig, sind Worte, mit denen ein Freund des Angeklagten ihn beschreibt. „Er fehlt mir wahnsinnig. Ich kann nicht in Worte fassen, wie sehr“, sagte der 56-Jährige aus Detern über den Angeklagten. Er war auch die Person, die den Notruf absetzte und noch vor der Polizei am Tatort war. Als der Angeklagte ihm ein Bild der Bluttat schickte, habe er es für einen schlechten Scherz gehalten. Als er an der Wohnung ankam, kam dann jedoch die Erkenntnis: „Die Tür ging einen Spalt auf und ich guckte in eine Katastrophe“, sagt der 56-Jährige. Er habe die große Blutlache, die Leiche und daneben seinen Freund gesehen. Der sei „sternhagelvoll“ gewesen.
Keine Anzeichen für Auseinandersetzung
Dass der nach eigenen Angaben trockene Alkoholiker bei der Tat betrunken war, stellten später auch die Polizeibeamten fest. Er habe wie ein Wasserfall geredet und häufig wiederholt, dass sein Mitbewohner ihn habe umbringen wollen und er aus Notwehr gehandelt habe, sagte eine Beamtin.
Doch dafür, dass es eine gewaltsame Auseinandersetzung mit Beteiligung beider gab, gibt es nahezu keine Hinweise. Hagemeier untersuchte auch den Angeklagten am Tag nach der Tat. Bis auf eine Verletzung am Kinn und der Lippe spricht nichts für Gewalt gegen ihn.
Der Prozess gegen den Leeraner wird am Dienstag, 13. September, fortgesetzt. Dann soll ein psychologisches Gutachten vorgetragen werden. Am Donnerstag, 15. September, soll dann das Urteil gesprochen werden.
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