Hamburg  So kommst Du an das Geld aus dem Entlastungspaket

Florian Goerres, Viktoria Meinholz
|
Von Florian Goerres, Viktoria Meinholz
| 05.09.2022 12:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Ampel-Koalition hat sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Foto: Unsplash/Christian Dubovan (Symbolbild)
Die Ampel-Koalition hat sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Foto: Unsplash/Christian Dubovan (Symbolbild)
Artikel teilen:

Am Wochenende hat die Ampel-Koalition ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, mit dem besonders einkommensschwachen Gruppen geholfen werden soll. Doch was ist genau geplant?

In diesem Artikel erfährst Du:

Während wir uns noch mit den Nachwirkungen des Hitzesommers rumschlagen, wird die Angst vor einem kalten Winter immer größer. Um gerade einkommensschwachen Haushalten diese Angst zu nehmen, hat die Ampel-Koalition am Sonntag ein weiteres Entlastungspaket beschlossen.

Anders als zuvor sollen nun auch Studierende und Fachschüler explizit bedacht werden. Sie sollen 200 Euro zusätzlich vom Bund bekommen.

So steht es im Papier der Ampel-Parteien:

Mehr Informationen gibt es bisher nicht – weder was genau schnell, noch was unbürokratisch bedeutet. Auch Rentner sollen eine Einmalzahlung erhalten. Für diese Gruppe ist bereits geregelt, dass das Geld (dort sind es 300 Euro) zum 1. Dezember 2022 über die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden soll. Bei Studierenden ist das etwas komplizierter, da die Universitäten und Fachhochschulen den Ländern unterliegen.

Studierende in Deutschland leben mehrheitlich von einem Nettoeinkommen, das unter dem Betrag von 1.000 Euro liegt, wie diese Grafik zeigt.

Das dritte Entlastungspaket von SPD, Grünen und FDP soll etwa 65 Milliarden Euro umfassen. Es ist damit mehr als doppelt so groß wie die ersten beiden Pakete mit ihren zusammen rund 30 Milliarden Euro. Es handelt sich bisher allerdings nur um ein Beschlusspapier, dessen Feinheiten in den kommenden Tagen noch weiter diskutiert werden – auch und besonders mit den Bundesländern.

Doch folgende Entlastungen will die Regierung auf den Weg bringen:

Für einkommensschwache Haushalte wurde bereits der Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Auf die 230 Euro zusätzlich haben Bafög-Empfänger und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, Anspruch. Das Geld wurde in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bereits im Juni, in Schleswig-Holstein im August ausgezahlt. In Hamburg soll der Heizkostenzuschuss im September bei den Berechtigten ankommen.

Die bereits im Frühjahr beschlossene Energiepauschale von 300 Euro brutto erhalten nur einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige – das heißt nur diejenigen, die einen Job haben und Steuern zahlen. Das Geld sollen auch Mini-Jobber erhalten.

Doch es gibt einen legalen Trick, wie eigentlich jeder an diese Energiepauschale gelangen kann: Such Dir einen Job! Der Umfang ist dabei egal, auch eine Stunde Rasenmähen oder Babysitten kann ausreichen. Wie genau das funktioniert, erfährst Du in diesem Text.

(mit Material der dpa)

Ähnliche Artikel