Prozess vor Amtsgericht Auricher besaß Kinder- und Jugendpornos
Fast 100 verbotene Dateien wurden bei dem 27-Jährigen gefunden. Er stritt das ab und verdächtigte einen anderen.
Aurich – Um knapp 100 kinder- und jugendpornografische Dateien ging es am Montag vor dem Amtsgericht Aurich. Im April dieses Jahres wurden sie bei einer Durchsuchung auf mehreren Geräten eines Aurichers gefunden. Der 27-Jährige gab an, davon nichts zu wissen. Doch das Gericht glaubte ihm nicht. Der Auricher muss für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Aus mehreren Gründen war eine Bewährungsstrafe für die Staatsanwältin und den Richter ausgeschlossen.
„Ich persönlich finde es unter aller Sau, dass man mir so etwas in die Schuhe schieben will“, sagte der Angeklagte. Er habe keine Ahnung, woher die Dateien kämen. Neben den knapp 100 kinder- und jugendpornografischen Dateien wurden auf seinen Geräten knapp 5000 andere pornografische Inhalte gefunden. Auch davon wisse er nichts, so der Angeklagte.
Schon einmal verurteilt
Der Auricher stand nicht das erste Mal vor Gericht. Im Juni dieses Jahres ist er ebenfalls wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Schon damals hatte er einen anderen beschuldigt. Das tat er auch am Montag. Zuerst war die Rede von einem Hackerangriff. Es gebe hunderte Möglichkeiten, sich Zugriff auf die Geräte anderer zu verschaffen, so der Angeklagte. Später sagte er, die Geräte, auf denen einige der Dateien gefunden wurden, seien nicht seine. Sie würden einem Freund gehören, der zeitweise bei ihm gewohnt habe. Das war jedoch zwei Jahre, bevor die Bilder und Videos gefunden wurden. Wo dieser Freund sich nun aufhalte, wisse er nicht, sagte der Auricher. Er sei weggezogen.
Für den Verteidiger des Aurichers war es ein klarer Fall: Sein Mandant sei freizusprechen, sagte Rechtsanwalt Lutz Winkler. Er berief sich darauf, dass der Auricher ihm zugesichert habe, nichts von den Dateien zu wissen. Außerdem fehle die Zuordnung, welche Dateien der Kinder- und welche der Jugendpornografie zuzuordnen seien.
Richter: Angeklagter hatte Glück
Die Staatsanwältin sah das anders. „Das glaube ich Ihnen nicht“, sagte sie zu dem Angeklagten. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Dritter für die Dateien verantwortlich sei. Es habe sich klar gezeigt, dass der Auricher schuldig sei. Sie wisse nicht, was sie zu seinen Gunsten berücksichtigen solle. Das Einzige, was für den Angeklagten spreche, sei, dass es sich um verhältnismäßig wenige Dateien handele. Aber: „Jede einzige Datei ist eine zu viel“, sagte die Staatsanwältin. Vor allem, dass er sich schon einmal einer ähnlichen Tat schuldig machte, spreche gegen ihn. Er habe daraus nicht gelernt.
Richter Nils Drosten teilte die Ansicht der Staatsanwältin und verurteilte den Angeklagten zu der vorgeschlagenen Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Damit fasste das Gericht die Tat aus dem April mit der vorigen zusammen. Der Auricher habe noch Glück gehabt, sagte Richter Drosten. Denn sechs Wochen nach seiner Tat wurde das gesetzliche Strafmaß für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Dateien erheblich erhöht.