Amtsgericht Aurich verhandelt Kreidestriche an Wand führten zu Meineidsprozess
Falsch eingezeichnete Maße beim Hausbau haben zu einem juristischen Streit geführt. Jetzt steht der Hauseigentümer in Aurich wegen Meineid vor Gericht, ihm droht Haft.
Aurich - Weil er in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht unter Eid bewusst falsch ausgesagt haben soll, muss sich seit Mittwoch ein 48-Jähriger aus dem Kreis Leer wegen Meineides vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Der Stein des Anstoßes liegt bereits sieben Jahre zurück. Damals hatte der Mann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ein Einfamilienhaus bauen lassen.
Beim Einbau der Fenster, Türen und Rollläden hatte das Paar zahlreiche Mängel festgestellt und sie der Baufirma angelastet. Der Streit war 2015 vor Gericht gelandet, Dreh- und Angelpunkt waren Maße, die falsch eingezeichnet und Ursache für Baufehler geworden waren. Die Richter hatten zu klären, wer für die Markierungen verantwortlich gewesen ist. Während eine Mitarbeiterin des Bauunternehmens angegeben hatte, der Angeklagte habe sie gesetzt, hatte der Angeklagte als Zeuge seinerseits geschworen, nicht er, sondern sie selbst sei es gewesen. Beide hatten Kreide in unterschiedlichen Farben benutzt, deren Zuordnung in dem Prozess unterschiedlich dargestellt worden war.
Prozess mehrfach verschoben
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte an dieser Stelle gelogen, sie erhob Anklage wegen Meineides, ein Vergehen, für das das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht. Ein erster Prozess war 2017 angesetzt worden, jedoch aus unterschiedlichsten Gründen immer wieder verschoben worden. Unter anderem auch, weil der Angeklagte mehrmals nicht erschienen war.
Am Mittwoch bemühte sich Richter Dr. Markus Gralla um Schadensbegrenzung. Für den Angeklagten zeigte er viel Verständnis, kämpft dieser doch bis heute mit den Folgen unsachgemäßer Baumaßnahmen. Wäre es nach Gralla gegangen, hätte man mit einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht das Verfahren beenden können. Nicht seine gesamte Aussage sei gelogen gewesen, vielmehr bezöge sich der Vorwurf lediglich auf einige Nuancen, in denen sich der Angeklagte laut Aktenlage selbst widersprochen habe, stellte er zu Beginn der Verhandlung klar. „Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Sie direkt in den Bau müssen“, beruhigte er. „Wir reden hier über Kreidestriche an der Wand.“
Für den 48-Jährigen ging es jedoch um mehr, ein Geständnis kam für ihn nicht in Frage. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, erklärte er. Allenfalls habe er sich vor dem Landgericht falsch ausgedrückt. Der Prozess wird nun am Donnerstag ab 10 Uhr fortgesetzt. Dann sollen Zeugen den Sachverhalt erhellen.