Hannover  Wie stehen die Chancen für Borkums Gas-Klage, Herr Rechtsanwalt?

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 18.08.2022 16:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Die vorgesehene Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum ist umstritten. Mehrere Nordseeinseln und ein Bündnis um die Deutsche Umwelthilfe klagen gegen die Pläne. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die vorgesehene Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum ist umstritten. Mehrere Nordseeinseln und ein Bündnis um die Deutsche Umwelthilfe klagen gegen die Pläne. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum ist umstritten, Klage dagegen ist eingereicht. Wir haben dazu mit Borkums Anwalt Joachim Musch gesprochen.

Frage: Herr Musch, Sie vertreten die Inseln Borkum und Juist bei ihren Klagen gegen die geplante Erdgas-Förderung in der Nordsee. Wie kam es dazu?

Antwort: Die Insel Borkum und die Inselgemeinde Juist haben mich beauftragt, für sie die Klage beim niederländischen Verwaltungsgericht einzureichen. Für die Insel Borkum bin ich seit 15 Jahren in umweltrechtlichen Verfahren tätig, die insbesondere die Industrialisierung auf der gegenüberliegenden Seite der Ems in Eemshaven betrafen. Klagen wurden gegen das Koh-lekraftwerk der RWE in Eemshaven und gegen die Verbreiterung und Vertiefung der Ems bei dem höchsten niederländischen Verwaltungsgericht in Den Haag durchgeführt. Des Weiteren habe ich in dem Verfahren wegen des Emssperrwerkes, dem Jade-Weser-Port und der A20 Bürgerinitiativen, Naturschutzverbände und Landwirte anwaltlich vertreten.

Frage: Wie schätzen Sie die Chancen ein, das Projekt zu stoppen?

Antwort: Klagen haben eine Eigendynamik mit nicht immer absehbaren Entwicklungen. Meiner Ansicht nach besteht ein erheblicher Klärungsbedarf für die Auswirkungen auf deutscher Seite. Die Untersuchungen und Gutachten endeten häufig an der Landesgrenze, die das betroffene Meeresgebiet durchschneidet. Insofern gehe ich zuerst von einer Verzögerung aus.

Frage: Ziel aber ist doch die Verhinderung des Projektes.

Antwort: Richtig. Für die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist sehe ich die Rechtsbetroffenheit in der Verantwortung für das Trinkwasser. Es besteht die Möglichkeit, dass nach Jahren der Erdgasförderung Erdbeben entstehen können und die Süßwasserlinse beschädigt wird. Das Landschaftsbild würde negativ betroffen werden. Stichwort Horizontverschmutzung.

Frage: Was bedeutet das?

Antwort: Es können negative Auswirkungen auf den Tourismus entstehen. Borkum ist ein Kur- und Heilbad mit staatlicher Anerkennung. Jede Verschlechterung der Atemluft und der Wasserqualität beeinträchtigt die wirtschaftliche Lebensqualität der Inseln. Der Eintrag von Stickstoff führt bei Dünenarten auf Borkum zu einer Gefahr der Versteppung und damit zu einem möglichen Ende dieser Pflanzenart auf der Insel. Sowohl die Vögel als auch die Fische und insbesondere die Schweinswale und Robben werden erheblich unter den Erdgasförderungen zu leiden haben. Die Bewahrung und stetige Verbesserung der Natur ist ein wesentliches Schutzgut und Auswahlkriterium für die Wirksamkeit der Kur- und Heilarbeit auf den Inseln. Die Abwehr von möglichen Gefahren und erheblichen Beeinträchtigungen sind Ziel der Klage. Es geht beim Wattenmeer um ein Weltnaturerbe, das einzigartig auf dem Planeten ist.

Frage: Was ist so verwerflich an der geplanten Erdgas-Förderung? Müssen wir in diesen Zeiten nicht auch mal weniger Bedenkenträger sein, um unsere Energieversorgung sicherzustel-len?

Antwort: Es geht weder um „verwerflich“ noch um „Bedenkenträgerschaft“ und es geht auch nicht um „unsere Energieversorgung“.

Frage: Sondern?

Antwort: Die Planungen für die Erdgasförderungen im Wattenmeer sind älter als die aktuelle Energiekrise und sie sind älter als der Krieg in der Ukraine. Es ist eine niederländische Strategie, kleinere Erdgasfelder zu suchen, zu erforschen und das Erdgas zu fördern. Dabei muss man differenzieren, in welchen Bereichen diese Förderung genehmigt werden kann.

Frage: Inwiefern?

Antwort: In den Niederlanden werden zurzeit die Erdgasförderungen in dem Gebiet Groningen, also auf dem Festland, eingestellt, weil die Schäden und Gefahren durch Erdbeben zu groß geworden sind. Erdgasförderung bei der Insel Ameland stehen wegen ihrer Auswirkung auf die Natur und Umwelt erheblich in der Kritik. Sowohl die Insel Borkum als auch die Insel Juist haben eine eigene Trinkwasserversorgung durch eine Süßwasserblase im Inselfuß. Es wäre katastrophal für beide Inseln, wenn durch Erdbeben diese Trinkwasserblasen beschädigt würden und Salzwasser eindringen könnte.

Frage: Das muss ja nicht passieren.

Antwort: Daher ist es für die geplante Erdgasförderung notwendig, dass eine Abwägung vorgenommen wird zwischen den Vorteilen und Nachteilen, den Auswirkungen auf Natur und Umwelt und den Interessen der durch das Projekt beteiligten Menschen und Institutionen. Dementsprechend haben die Stadt Borkum und die Inselgemeinde Juist die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahren für die Inseln durch die geplante Erdgasförderung gegeben sind und dadurch möglicherweise erst in weiterer Zukunft erhebliche Schäden entstehen. Es gilt bei solchen Projekten der Grundsatz, dass vom Schluss her gedacht werden muss und die Maßnahme nicht einfach mal ausprobiert wird. Der voranschreitende Klimawandel, das Artensterben und die sich verändernden Wetterbedingungen zeigen, dass bisher zu wenig vom Ende, also von den möglichen Konsequenzen her, gedacht worden ist.

Frage: Am Ende würde das geförderte Gas aber auch helfen, durch die Energiekrise zu kommen.

Antwort: Die zurzeit geplante Erdgasförderung würde etwa ein Prozent des Bedarfs der Bundesrepublik Deutschland an Erdgas decken. Somit kann die zurzeit kurzfristig aufgetretene Krisensituation nicht als Begründung gelten, Maßnahmen zu genehmigen, die eine Wirksamkeit über Jahrzehnte und möglicherweise noch länger haben werden.

Frage: Zu sagen, was alles nicht geht, ist häufig leichter als darzulegen, wie ein gangbarer Weg aussehen könnte. Welche Alternativen sehen Sie zu der Gasförderung in der Nordsee?

Antwort: Es übersteigt meine fachliche Kompetenz, Alternativen zu der Erdgasförderung in der Nordsee darzulegen. Wichtig ist mir, deutlich zu machen, dass gegen ein konkretes Projekt geklagt wird. Es geht nicht um den Grundsatz „Gasförderung in der Nordsee“. Betroffen ist ein konkreter Standort und sind konkret betroffene Felder, die nach europäischen und deutschen Gesetzen unter Naturschutz stehen und die bei einer Zerstörung unwiederbringlich für diesen Planeten wären. Es geht zum anderen um den Schutz der Inseln, ihrer Bewohner und ihrer wirtschaftlichen Existenz über die durch die Natur gegebenen Möglichkeiten der Kur- und Heilpflege.

Frage: Was wäre mit Windkraft?

Antwort: Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass eine Endlichkeit der fossilen Energie notwendig ist, und dass es Möglichkeiten der regenerativen Energien gibt, die genutzt werden können. Trotz der damit verbundenen Auswirkungen für Natur und Umwelt hat sich die Insel Borkum zum Beispiel nicht gegen Offshore-Anlagen vor der Küste gewandt.

Frage: Vertreten Sie die Inseln, weil es ihr Job ist und Sie das Mandat erhalten haben oder auch aus eigener Überzeugung?

Antwort: Meine anwaltliche Tätigkeit seit etwa 40 Jahren ist kein „Job“, sondern ein Großteil meines Lebensinhalts. Dabei geht es nicht um Gewinnen und Verlieren, sondern darum, sich im Bemühen um sachgerechte Lösungen mit verschiedenen Interessen auseinanderzusetzen. Die Resonanz, die ich nach Einreichung der Klage erhalten habe, war durchgehend positiv. Der Zusammenhang mit der Gaskrise wird dabei gesehen, allerdings wird wegen der zeitlichen Perspektive und der geringen Gasfördermenge die Begründung für den Stimmungswechsel im niedersächsischen Landtag nicht geteilt. Für mich sind 15 Jahre, die ich für die Natur im Wattenmeer arbeite, auch ein sehr persönliches Anliegen. Die anwaltliche Tätigkeit hat ihre eigenen Erfordernisse, die ich in der Bearbeitung der Klage von meinen persönlichen Wünschen zu trennen weiß.

Frage: Bei einem Vorhaben nordwestlich von Borkum hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie kürzlich einem Konsortium um das niederländische Unternehmen One-Dyas eine weitere Bewilligung gegeben. Diese gilt für ein zusätzliches Feld, das nördlich an das bereits Ende Mai bewilligte anschließt. Hier wird eine Fördermenge von mehreren Milliarden Kubikmetern Erdgas vermutet. Richtet sich die Klage auch gegen das Zusatzfeld?

Antwort: Die Klage richtet sich nicht gegen die bergbaurechtliche Bewilligung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Diese Bewilligung stellt auch keine Erlaubnis zur Förderung von Erdgas dar. Auch die mögliche Fördermenge ist keine zurzeit feststehende Tatsache, sondern lediglich eine Prognose, die erst durch weitere Untersuchungen verifiziert werden müsste. Ob es jemals zu diesen Untersuchungen und schließlich zu einer Förderung kommt, ist zweifelhaft. Durch die bergbaurechtliche Bewilligung haben sich die drei beteiligten niederländischen, englischen und deutschen Unternehmen lediglich die Möglichkeit geschaffen, auf diese Gebiete für Untersuchungen und für eine eventuelle Förderung zuzugreifen. Mit dem jetzigen Klageverfahren hat das alles nichts zu tun.

Frage: Sie klingen dennoch besorgt.

Antwort: Das weitere Bewilligungsverfahren zeigt, dass die Kleinfeldstrategie dazu führen wird, Feld für Feld zu untersuchen, und dass die Eingriffe in das Wattenmeer erheblich mehr werden und damit auch bedrohlich für die Inseln. Insofern ist das zurzeit beklagte Projekt möglicherweise eine noch nicht absehbare gefährliche Entwicklung für das Weltnaturerbe Wattenmeer.

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