Karlsruhe  Masern-Impfpflicht in Kitas bleibt - und das ist auch gut so

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 18.08.2022 11:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück - richtig so. Foto: Tom Weller/dpa
Die vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück - richtig so. Foto: Tom Weller/dpa
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Die Masern-Impfpflicht ist laut Bundesverfassungsgericht nicht zu beanstanden und bleibt bestehen. Alles andere wäre auch schlicht verantwortungslos gewesen.

Jetzt haben die Gegner der Masern-Impfpflicht es höchstrichterlich schwarz auf weiß: Ohne eine Impfung keine Kita-Betreung - das hält das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für zumutbar und wies eine Klage von Eltern zurück, die darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen.

Nun ist gerade eine Impfpflicht ein hochsensibles Thema. Während es in Deutschland am Ende aus guten Gründen nicht zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht kam, bleibt die bereits vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder weiterhin in Kraft. Und das ist auch gut und richtig so.

Das hochansteckende Virus ist nach wie vor nicht ausgerottet. Das kann auch nur gelingen, wenn sich möglichst alle gegen Masern impfen lassen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter dürften viele nur achselzuckend zur Kenntnis nehmen, weil es für sie selbstverständlich ist, gegen Masern geimpft zu sein und auch ihre Kinder vor einer Infektion zu schützen.

Dabei sollten die Impfgegner nicht vergessen, dass die Masern alles andere als ungefährlich sind. Im schlimmsten Fall kommt es bei einer Infektion zu einer Gehirnentzündung mit meist tödlichen Folgen.

Der Staat ist hier in der Pflicht, vor allem diejenigen zu schützen, die wie etwa Schwangere oder Säuglinge nicht geimpft werden können. Dass Bürger, die geimpft werden können, dies auch tun, ist schlicht ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Dem Ausstieg aus diesem Solidaritätsprinzip wurde ein rechtlicher Riegel vorgeschoben und die Karlsruher Richter haben diesem Eingriff nun ihren „Segen“ erteilt. Das ist eine gute Nachricht.

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