Prozess vor Landgericht Aurich Soldat verbreitete Gewaltvideos und Nazi-Bilder
In einer Chatgruppe mit 680 Mitgliedern leitete der 30-jährige Ausbilder verbotene Dateien weiter. Richter Michael Herrmann fand deutliche Worte für das Verhalten - und milderte trotzdem die Strafe.
Aurich Weil er Bilder und Videos von Toten und Verletzten sowie rechtsradikale Karikaturen und Nazi-Symbolen in einer Chatgruppe mit 680 Mitgliedern heruntergeladen und weitergeleitet hat, musste sich ein Bundeswehr-Soldat vor dem Landgericht Aurich verantworten.
Das Amtsgericht Wittmund hatte den 30-Jährigen im Dezember 2021 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verbreitung gewaltverherrlichender Darstellungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro (100 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Dagegen legte der Soldat vor dem Landgericht Aurich Berufung ein – und erzielte am Mittwoch zumindest einen Teilerfolg.
Gericht nahm Rücksicht auf mögliche Folgen
Die Kammer um Richter Michael Herrmann milderte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze ab. Nicht, weil die Entscheidung des Amtsgerichts falsch gewesen sei, sondern weil man die erfolgten und zu erwartenden Sanktionen seines Arbeitgebers berücksichtigt habe, betonte Herrmann.
Genau das war das Ziel des Angeklagten. Nur bei einer Strafe von höchstens 90 Tagessätzen sei es ihm möglich, weiter seinen Dienst bei der Armee auszuüben, erklärte sein Verteidiger Dr. Frank Lühring.
Als Oberbootsmann „vom Schiff geschmissen“
Der Angeklagte gab an, als Oberbootsmann als Ausbilder bei der Bundeswehr tätig gewesen zu sein, bis er wegen der Dateien aus disziplinarischen Gründen im Dezember 2021 „vom Schiff geschmissen“ worden sei. Seit vergangenem Juli sei es verboten, seine Arbeit zu versehen. Aktuell sei er vom Dienst befreit, eine Uniform zu tragen sei ihm untersagt worden.
Die Taten liegen inzwischen vier Jahre zurück, die Chatgruppe wurde mittlerweile geschlossen. Bis dahin hatte sich der Angeklagte über ein Dreivierteljahr rege am verbotenen Datenaustausch beteiligt. Er sei der Gruppe beigetreten, weil sie zunächst pornographische Inhalte verbreitet habe, erklärte er. Irgendwann seien Gewaltvideos und Bilder dazugekommen. Er habe sie damals lustig gefunden und weitergeleitet. Dass sie jemandem schaden könnten, sei ihm nicht bewusst gewesen. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, bekannte er.
Oberstaatsanwältin: „Dem Ansehen der Bundeswehr geschadet“
Den Lustgewinn an blutrünstigen Videos vermochte Richter Herrmann nicht nachzuvollziehen. Den Schöffen wolle er den Anblick der Bilder in den Akten nicht zumuten, denn sie seien entweder rechtsradikal oder „absolut widerlich“. Der Angeklagte habe gegen seine Vorbildfunktion verstoßen und dem Ansehen der Bundeswehr geschadet, sagte Oberstaatsanwältin Annette Hüfner. Sie beantragte, die Berufung zu verwerfen und lediglich die Höhe der Tagessätze auf 40 Euro zu reduzieren.
Verteidiger Lühring betonte, mit Sicherheit werde gegen seinen Mandaten eine Beförderungssperre verhängt, eventuell sei es ganz aus mit der Karriere als Berufssoldat. Darüber hinaus sei er nicht vorbestraft, die Taten lägen lange zurück.
Doch das Gericht teilte im Wesentlichen die Einschätzung der Anklage. „Sie haben in der Bundeswehr nichts zu suchen“, sagte Richter Herrmann. Dennoch wolle man ihm sein Leben nicht „versauen“, darum sei man unter dem kritischen Strafmaß geblieben.