Neue Regelung ab Januar  Steuer verteuert Auricher Parkgebühren

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 16.08.2022 13:16 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei separaten Parkplätzen wie am Auricher Rathaus muss künftig die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Foto: Heino Hermanns
Bei separaten Parkplätzen wie am Auricher Rathaus muss künftig die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Foto: Heino Hermanns
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Die Regeln bei der Mehrwertsteuer ändern sich. Auch Kommunen müssen diese künftig ausweisen. Das hat Auswirkungen auf die Höhe von Gebühren.

Aurich - Im kommenden Jahr werden die Parkgebühren in der Stadt Aurich steigen. Denn ab dem 1. Januar muss die Stadt für die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung Umsatzsteuern abführen. Diese Steuer, bekannter als Mehrwertsteuer, beträgt 19 Prozent. Laut Helmut Lücht, Leiter des Auricher Ordnungsamtes, gibt es nun zwei Möglichkeiten für die Stadt: Entweder behält man den gegenwärtigen Tarif von einem Euro pro Stunde bei. „Das würde aber zu Einnahmeverlusten bei der Stadt führen.“ Oder man gibt die Mehrwertsteuer an die Kunden weiter.

Geringere Einnahmen soll es laut Lücht nach Möglichkeit nicht geben. Es bleibt daher nur die Erhöhung der Gebühren.

Steuer gilt nicht auf allen Stellplätzen

Das ist aber leichter gesagt als getan. Denn man könne nicht einfach 19 Cent auf das Parkticket draufschlagen. Schließlich sei es höchst unpraktisch, pro Stunde 1,19 Euro am Parkscheinautomaten zu zahlen, so Lücht. Hinzu komme, dass nicht bei allen Parkplätzen die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Das gelte nur für jene Parkplätze, die auch ein privater Anbieter betreiben könnte. Beispiele dafür seien der Platz am Lüchtenburger Weg, der Parkplatz am Rathaus oder auch die große Stellfläche am Badesee Tannenhausen. Dort gilt die Stadt als Unternehmer.

Für die Stellplätze am Georgswall wird auch künftig keine Mehrwertsteuer fällig. Foto: Heino Hermanns
Für die Stellplätze am Georgswall wird auch künftig keine Mehrwertsteuer fällig. Foto: Heino Hermanns

Anders sieht es bei Stellplätzen aus, die direkt an Straßen liegen. Deren Bewirtschaftung ist eine kommunale Aufgabe, die nicht besteuert wird. Wer seinen Wagen also am Georgswall, in der Lilienstraße oder an der Nürnburger Straße abstellt, muss die Mehrwertsteuer nicht zahlen. Ungefähr die Hälfte aller Stellplätze sind von der Mehrwertsteuerpflicht betroffen.

Vermieden werden soll aber laut Helmut Lücht, dass es am Ende unterschiedliche Tarife im Stadtgebiet gibt. Deswegen werde über eine Mischkalkulation nachgedacht. Vorstellbar wäre die Einführung eines Zehn-Minuten-Tarifes von 20 Cent, sagt Lücht. Dann würde eine Stunde Parken in der Stadt Aurich 1,20 Euro kosten. Eine Mischkalkulation wäre das indes nicht mehr, da mit einem solchen Tarif quasi auf allen Stellplätzen die Mehrwertsteuer erhoben werden würde.

Höhere Parkgebühren am Badesee erst 2023

Ein Sonderfall ist der Großparkplatz am Badesee Tannenhausen. Dort gibt es derzeit einen Tagestarif von zwei Euro (Innenstadt: fünf Euro). Die Politik hat bereits beschlossen, dass dieser Tarif steigen soll. Unklar ist bislang noch, wie viel mehr die Besucher des Badesees künftig für das Abstellen ihrer Fahrzeuge zahlen müssen. „Die Verwaltung wird in der nächsten Zeit dazu Vorschläge machen“, sagt Helmut Lücht. Dann müsse die Politik beraten und einen Beschluss fassen. Er geht davon aus, dass in Tannenhauen erst in der Saison 2023 neue Parkgebühren gelten werden.

Am Badesee Tannenhausen gilt derzeit eine Tageshöchstgebühr von zwei Euro. Foto: Romuald Banik
Am Badesee Tannenhausen gilt derzeit eine Tageshöchstgebühr von zwei Euro. Foto: Romuald Banik

Verlängern wird sich ab dem 1. Januar auch der Zeitraum, in dem generell Parkgebühren gezahlt werden müssen. Seit Mitte 2020 darf man ab 15 Uhr und am Wochenende wegen der Corona-Pandemie gratis in Aurich sein Auto abstellen. Sollte diese Maßnahme nicht weiter verlängert werden, gelten ab Januar 2023 wieder die alten Zeiten. Dann muss montags bis freitags von 7 Uhr bis 17 Uhr sowie sonnabends von 7 Uhr bis 13 Uhr ein Parkschein gelöst werden.

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