Streit um Hausvermietung Das Geisterhaus am Runjeweg in Upgant-Schott


Dieses Haus am Runjeweg in Grenzgebiet von Rechtsupweg und Upgant-Schott darf aus formal juristischen Gründen nicht bewohnt werden. Foto: Thomas Dirks
Weil Behörden streng nach Rechtslage gehen, kann ein leerstehendes Gebäude in Upgant-Schott nicht für Flüchtlinge vermietet werden. Dabei haben die Eigentümer dort selbst bis vor einem Jahr gewohnt.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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