Streit um Hausvermietung  Das Geisterhaus am Runjeweg in Upgant-Schott

| | 15.08.2022 19:33 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Dieses Haus am Runjeweg in Grenzgebiet von Rechtsupweg und Upgant-Schott darf aus formal juristischen Gründen nicht bewohnt werden. Foto: Thomas Dirks
Dieses Haus am Runjeweg in Grenzgebiet von Rechtsupweg und Upgant-Schott darf aus formal juristischen Gründen nicht bewohnt werden. Foto: Thomas Dirks
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Weil Behörden streng nach Rechtslage gehen, kann ein leerstehendes Gebäude in Upgant-Schott nicht für Flüchtlinge vermietet werden. Dabei haben die Eigentümer dort selbst bis vor einem Jahr gewohnt.

Upgant-Schott - Walter Peters und seine Frau Käthe verstehen die Welt nicht mehr: Nachdem sie gehört hatten, dass nach wie vor händeringend Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gesucht wird, boten sie dem Landkreis Aurich ihr Einfamilienhaus am Runjeweg in Upgant-Schott an. Die zuständige Abteilung der Behörde zeigte sich vom guten Zustand des Gebäudes und seiner Ausstattung begeistert, bewertete es entsprechend und bereitete den Mietvertrag vor.

Die Räume im Dach- und Erdgeschoss sind möbliert. Foto: Thomas Dirks
Die Räume im Dach- und Erdgeschoss sind möbliert. Foto: Thomas Dirks

Kurz bevor der unterzeichnet werden sollte, meldete sich aber laut Peters die Bauabteilung des Landkreises bei ihm mit der Nachricht, dass das Gebäude nicht als Flüchtlingsunterkunft angemietet werde. Grund: Es handele sich um einen formal juristisch gesehen illegalen Bau. Mit dieser Begründung hatte schon das Ehepaar Peters selbst vor gut einem Jahr das Haus verlassen müssen, nachdem der Landkreis ihm zuvor ein saftiges Ordnungsgeld angedroht und sogar bereits den Gerichtsvollzieher vorbeischickt hatte. Seither wohnen die Peters in Uthwerdum.

Die Küche ist vollständig eingerichtet. Foto: Thomas Dirks
Die Küche ist vollständig eingerichtet. Foto: Thomas Dirks

Platz für fünf Schutzsuchende

Zwischenzeitlich aber war ihnen mitgeteilt worden, dass die Gesetzeslage sich geändert habe und einer Vermietung nichts im Wege stehe. Über diese Nachricht erfreut, richtete das Paar die ohnehin schon möblierten Räume im Erd- und Dachgeschoss weiter her, sodass dort problemlos fünf Schutzsuchende untergebracht werden könnten. Doch dazu wird es vorerst nicht kommen. „Dabei wäre das Haus dafür ideal“, sagt Peters. Es verfüge über eine neue Heizung, eine barrierefreie Dusche, eine vollständig eingerichtete Küche, Sofas, Betten, Schrankwände und TV-Geräte mit Satellitenempfänger. Sogar Internetanschlüsse seien vorhanden.Den Landkreis beeindruckt das offenbar wenig. Vielmehr schaut er auf das Baurecht. Das Gebäude, das sich im Außenbereich befinde, sei nicht für Wohnzwecke genehmigt worden. Daher komme es für die Unterbringung von Flüchtlingen natürlich nicht in Frage, teilte Landkreissprecher Rainer Müller-Gummels auf Anfrage mit.

Im Bad steht einen Waschmaschine und hängt eine neue Heizung an der Wand. Foto: Thomas Dirks
Im Bad steht einen Waschmaschine und hängt eine neue Heizung an der Wand. Foto: Thomas Dirks

Auch für die Gemeindeverwaltung ist der Fall klar: Seit Jahren bestehe hinsichtlich der Nutzung der illegal errichteten Wohnung (Umbau eines Schweinestalls zu Wohnzwecken) ein Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und dem Eigentümer. Mit Verfügung vom 23. Dezember 1988 habe der Landkreis die Nutzung des Gebäudes untersagt, teilte Upgant-Schotts Gemeindedirektor Gerhard Ihmels auf Anfrage mit. In den vergangenen Jahren sei lediglich geduldet worden, dass die Räume von Walter Peters Eltern genutzt werden durften. Laut Ihmels ist mehrfach im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Upgant-Schott beraten worden, inwieweit das Grundstück einer Bauleitplanung zugänglich sei. „Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, besteht nach wie vor weder eine Planungsrelevanz noch eine rechtliche Grundlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes“, schreibt Ihmels.

Viel Geld und Eigenleistungen investiert

Walter und Käthe Peters mögen das alles kaum fassen. Sie verweisen darauf, dass sie nicht nur viel Geld und Eigenleistungen in das Wohnhaus investiert hätten, in dem Glauben es auch nutzen zu dürfen. So sei auf Weisung der Behörden auch eine Hauskläranlage gebaut worden.

Die Dusche ist behindertengerecht. Foto: Thomas Dirks
Die Dusche ist behindertengerecht. Foto: Thomas Dirks

Zudem stehe das Gebäude auf einem Grundstück, für das seit 45 Jahren „ganz normal“ Grundsteuer B und alle anderen üblichen Abgaben gezahlt werden. „Das hätten wir dann auch nicht müssen“, so der 65-jährige, der weiterhin hofft, dass eine Duldung oder nachträgliche Legalisierung seines angeblich illegalen Hauses möglich wird. Die Kosten dafür, so Peters, würde er auch übernehmen.

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