Prozess am Auricher Landgericht  Zum Drogenkauf ins Nachbarland

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 11.08.2022 19:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Eine Frau aus Leer fuhr täglich in die Niederlande, zum einen, um ihre Sucht zu befriedigen. Anderseits importierte sie Kokain und Heroin nach Deutschland. Das Landgericht urteilte dennoch milde.

Aurich - Weil sie zwischen Mai 2019 und Januar 2020 beinahe täglich Kokain und Heroin aus den Niederlanden nach Deutschland importiert hat, muss eine Frau aus Leer für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Außerdem ordnete die Große Strafkammer am Landgericht ihre Unterbringung in einer Entzugsklinik an. In die Strafe wurden drei frühere Urteile mit einbezogen. Erst im Mai dieses Jahres war die 55-Jährige vor dem Landgericht wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung war 2018 neben Drogen auch ein Messer gefunden worden.

Mit ihrem Urteil am Montag blieb die Kammer um Michael Herrmann deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Der hatte neun Jahre Haft gefordert. Insgesamt legten die Richter der Angeklagten 152 Fahrten zur Last, auf denen sie knapp 1100 Gramm Kokain und 550 Gramm Heroin nach Deutschland gebracht hatte. Rund 40.000 Euro hatte sie nach Berechnung des Gerichts durch den Drogenhandel eingenommen, deren Einziehung angeordnet wurde.

Drogen in Cremedöschen oder Feuerzeugen versteckt

Die 55-Jährige war im Rahmen der polizeilichen Telefonüberwachung einer niederländischen Dealer-Familie ins Visier der Ermittler geraten. In der Verhandlung am Montag vor dem Landgericht räumte sie sämtliche Vorwürfe der Anklage ohne Wenn und Aber ein. Sie sei selbst seit vielen Jahren „hochgradig abhängig“, erklärte sie. Die Händler seien ihr seit langer Zeit bekannt. Wie sie angab, hatte sich nach und nach ein Drogenvertriebssystem entwickelt, in dem sie als Kurierin fungiert hatte. Ähnlich einer Bestellhotline hatte sie die Drogen in den Niederlanden telefonisch geordert und sie, versteckt in Cremedöschen oder Feuerzeugen, über die Grenze und an ihre deutschen Kunden gebracht.

Es habe sich herumgesprochen, dass sie Kontakte zu Händlern besäße, aber „konkrete Strukturen“ habe es nicht gegeben. Man helfe sich gegenseitig in diesen Kreisen. Für ihre Vermittlung habe sie von jeder Fuhre zwei Gramm für sich abgezwackt, verdient habe sie nicht an den Geschäften. Über die Effizienz der zahlreichen Fahrten habe sie sich keine Gedanken gemacht. Sie sei froh gewesen, wenn sie sich habe „über Wasser halten können“.

Angeklagte kommt in eine Entzugsklinik

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Wolfgang Trabert aus Emden bescheinigte der Frau die langjährige Abhängigkeit von sogenannten harten Drogen. Im Laufe der Jahre habe sie immer wieder Anläufe genommen, um sich davon zu lösen, Therapien oder medizinische Behandlungen habe sie jedoch stets abgebrochen. Der Arzt kennt die Angeklagte bereits aus dem vorherigen Verfahren und zeigte sich „erschüttert“ von der „Verschiebung ihres moralischen Koordinatensystems“. Sie stehe ihrem Umgang mit Drogen „recht unkritisch“ gegenüber, obwohl sie durch ihre Sucht inzwischen sowohl psychisch als auch körperlich gezeichnet sei. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte Trabert ihr dennoch nicht attestieren, dafür sei sie zu planvoll vorgegangen. Die Gefahr weiterer Straftaten zur Finanzierung ihrer Sucht sei relativ hoch. Bezüglich einer Behandlung in einer Entzugsklinik hegte er zwar Zweifel an deren Erfolg, hielt sie aber nicht für gänzlich aussichtslos.

Die Angeklagte sei „ein kleines Licht“ im Drogengeschäft, stellte Richter Herrmann in seiner Urteilsbegründung fest. Darum habe die Kammer die Taten eng zusammengefasst und sei unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Darüber hinaus böte ihre Unterbringung in einer Entzugsklinik der Angeklagten die „Chance auf ein normales Leben“. Zuvor muss die 55-Jährige jedoch zwei Jahre und drei Monate ihrer Gefängnisstrafe verbüßen.

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