Haft für Südbrookmerlander Ein gestohlener Staubsauger für die Ehefrau
Obwohl nur ein Teil einer Reihe von Taten bewiesen werden konnten, muss ein 32-Jähriger ins Gefängnis. Denn vor allem eines spricht gegen ihn.
Südbrookmerland/Aurich – Schon seit acht Monaten sitzt ein 32-jähriger Südbrookmerlander in der JVA Meppen in Haft. Und ein Ende seiner Gefängnisstrafe ist noch nicht in Sicht. Das Amtsgericht Aurich hat den Mann am Dienstag zu einer weiteren Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Eine Reihe von Einbrüchen wurde ihm vorgeworfen. Auch wenn er nur einige gestand – für nahezu alle Fälle hatte der Angeklagte eine Erklärung.
Alle Taten sollen sich im Jahr 2021 abgespielt haben. Der Südbrookmerlander soll ein Handy aus einem Kindergarten gestohlen haben und zweimal in ein Fitnesscenter in Moordorf eingebrochen sein. Dazu kommen vier gestohlene Weihnachtsbäume, der Einbruch in einen Rohbau in einer Neubausiedlung und eine gestohlene Aluleiter.
Diebesgut sollte Geschenk sein
Der Angeklagte gestand einige der Taten. Die Aluleiter habe sich in einem Müllabstellraum in dem Mehrfamilienhaus, in dem er lebte, befunden. Er habe sie gestohlen und für 150 Euro verkauft, sagte der 32-Jährige.
Außerdem gab er zu, einmal nachts durch eine Dachluke in das Moordorfer Fitnesscenter eingestiegen zu sein und einen Staubsauger entwendet zu haben. Den habe er beim Training gesehen und seiner Frau schenken wollen. Ein zweites Mal sei er nicht eingebrochen. Mit dem fehlenden Geld und etlichem Werkzeug habe er nichts zu tun, sagte der Angeklagte.
Zum Stehlen beauftragt
Auch die Weihnachtsbäume habe er nicht gestohlen, sagte der 32-Jährige. Im Gegenteil – er will den Dieb aus seiner Wohnung heraus beobachtet und dem Geschäft, vor dem die Bäume standen, Bescheid gegeben haben. Die Geschäftsführerin des Ladens sagte als Zeugin vor Gericht aus und bestätigte, dass der Angeklagte bei ihr war und das Versteck der Bäume verriet.
Der Angeklagte gab zudem zu, aus einem Rohbau in einem Neubaugebiet mehrere Tapetenrollen gestohlen zu haben. Laut Anklageschrift wurden unter anderem jedoch auch ein Baustellenradio und eine LED-Leuchte entwendet. Auch dafür hatte der 32-Jährige eine Erklärung: Er war nicht alleine unterwegs. Ein Mann aus Uthwerdum soll dabei gewesen sein und die Gegenstände mitgenommen haben. Zwischengelagert wurden sie in einer Blockhütte an der Auricher Straße. Es soll nicht das erste Mal gewesen sein, dass die Beiden zusammen unterwegs waren. Mehrmals habe ein Moordorfer die beiden Männer beauftragt, ihm Gegenstände zu besorgen, woraufhin sie Baustellen abliefen und ihm das Diebesgut gaben, sagte er.
Kurz bevor Richter Drosten das Urteil sprach, sagte der Angeklagte: „Ich möchte mich ändern. Ich hatte in der JVA viel Zeit zu überlegen.“ Auch wenn Richter Drosten die Worte des Angeklagten bei seiner Entscheidung berücksichtigte – für eine Bewährungsstrafe reichte es nicht. Denn der Angeklagte ist vorbestraft. Brandstiftung, Einbruch, Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung und Betrug finden sich in seiner Akte. Außerdem hielt er sich schon in der Vergangenheit nicht an Bewährungsauflagen.
Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen Diebstahls in drei Fällen, zwei davon besonders schwer.