Berufungsurteil in Aurich Neue Verhandlung hat sich für notorischen Ladendieb gelohnt
Zwar ging die Berufungsverhandlung nicht nach den Wünschen des Angeklagten aus – der hatte auf Bewährung gehofft. Trotzdem wurde seine 3-jährige Strafe noch einmal reduziert.
Aurich - Weil er wiederholt in verschiedenen Supermärkten im Auricher Stadtgebiet Lebensmittel, Werkzeug, Katzenfutter und Alkohol geklaut hat, muss ein Mann aus Aurich für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verwarf am Montag seine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Auricher Amtsgerichts, verkürzte die darin verkündete Strafe jedoch um ein Jahr. Die in dem erstinstanzlichen Urteil genannten Einzelstrafen erschienen Richterin Dorothee Bröker tatsächlich als teilweise recht hoch. Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte sie eine mögliche Reduzierung in den Raum, sofern der Angeklagte seine Berufung auf die Rechtsfolgen beschränke. Die Vorwürfe der Anklage gelten damit als eingeräumt. Für eine Bewährungsstrafe, wie vom Angeklagten erhofft, sah Bröker jedoch keinen Spielraum. Dafür sei sein Vorstrafenregister zu lang.
Laut Staatsanwaltschaft war der 37-Jährige zwischen September 2020 und April 2021 insgesamt neun Mal von Ladendetektiven dabei erwischt worden, als er Waren in eine Sporttasche gesteckt hatte, ohne sie zu bezahlen. Die meisten davon konnten den Besitzern zurückgegeben werden, sodass sich der Schaden in Grenzen gehalten hatte. Weil in vier Fällen ein Cuttermesser beziehungsweise eine Machete bei ihm gefunden worden war, musste er sich zudem für den Diebstahl mit Waffen verantworten, auch wenn diese nicht zum Einsatz gekommen waren.
Angeklagter erklärte Taten mit Drogenkonsum
In der Verhandlung bedauerte der Angeklagte sein Verhalten und begründete dies mit seinem Drogenkonsum. Er habe alle Taten in „sehr schwieriger Zeit“ begangen, erklärte er. Er sei arbeitslos und ohne Einkommen gewesen. Darüber hinaus habe er den Tod eines seiner Kinder nicht verkraftet und habe sich mithilfe von Drogen betäubt. Er habe ein Drogenproblem und sei bereit, dies zu bearbeiten. Obwohl er erst kürzlich aus der Haft entlassen wurde, habe er eine Arbeit gefunden und lebe mit seiner Partnerin und ihrem gemeinsamen Kind zusammen, um das er sich kümmern wolle.
Verteidiger Hans-Georg Balder sprach auch von einer „gewissen sozialen Festigung“ seines Mandanten, die es durchaus erlaube, seine Strafe noch einmal auszusetzen. Die Staatsanwältin konnte sich dem nicht anschließen. Sie forderte zweieinhalb Jahre Haft. Der Angeklagte sei fast monatlich immer wieder durch dieselben Straftaten aufgefallen, habe bereits diverse Haftstrafen verbüßt, immer wieder sei er unter laufender Bewährung straffällig geworden. Auch Richterin Bröker zeigte sich davon überzeugt, dass sich der Angeklagte nicht allein durch eine Verurteilung von weiteren Taten abhalten lasse. „Eine Bewährung hatte auch vorher schon keine Wirkung“, stellte sie in der Urteilsbegründung fest.