Prozess am Landgericht Aurich  Bei Grillabend mit Eltern ausgerastet – Haftstrafe für 31-Jährigen

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 04.08.2022 21:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Mann holt mit der geballten Faust zum Schlag aus. Foto: DPA
Ein Mann holt mit der geballten Faust zum Schlag aus. Foto: DPA
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Er ging in Südbrookmerland auf seinen Vater los – unter anderem dafür wurde ein 31-Jähriger zu acht Monaten Haft verurteilt. Und der nächste Prozess wartet schon.

Südbrookmerland/Aurich - Mit allen möglichen Mitteln versuchte sich ein 31-Jähriger gegen ein Urteil aus dem Jahr 2019 vom Amtsgericht zu wehren. Das Landgericht Aurich hat am Mittwoch seine Berufung abgewiesen, er muss für acht Monate wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung ins Gefängnis. Und der nächste Prozess wartet schon.

Im Prozess ging es nicht mehr um die Sache selbst. Der 31-Jährige war demnach im Jahr 2018 bei seinen Eltern in Südbrookmerland zum Grillen eingeladen. Seine Mutter berichtete ihm, dass die Mutter seines Sohnes nun in einer Beziehung mit seinem Bruder sei. Daraufhin rastete der 31-Jährige völlig aus. Er zerkratzte den Lack des Autos seines Bruders und warf die Heckscheibe mit einem Ziegelstein ein.

Angeklagter bedrohte mehrere Personen

Im Anschluss hatte er zwei hüfthohe Porzellansäulen, die zur Dekoration vor dem Eingang des Hauses stand, auf seinen Vater geworfen. Die Erste hatte sein Bruder abfangen können, der sich dabei durch Scherben und Splitter verletzt hatte. Die zweite Porzellansäule hatte den Vater nur knapp verfehlt.

Wenige Wochen danach hatte er die Großeltern seines Sohnes und deren Freunde bedroht. Laut Urteil hatte er dort seinen Sohn abholen wollen, der jedoch nicht bei seinen Großeltern gewesen sei. Der 31-Jährige drohte damit, das Haus der Großeltern anzuzünden und dem Großvater „eine Kugel durch den Kopf zu jagen“.

Ganze Serie von Prozessen

2019 wurde er wegen dieser Taten zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Es folgte eine Serie von Berufung und Revision. Die Strafe wurde in der Folge auf acht Monate verkürzt. Beim Prozess am Mittwoch ging es schließlich nur noch darum, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Verteidiger wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Taten sich inzwischen vor vier Jahren ereignet haben. Sein Mandant sei inzwischen reifer. Außerdem habe es sich um eine familiäre Auseinandersetzung gehandelt. Zu seinen Eltern habe der Mann inzwischen keinen Kontakt mehr, mit der Mutter seines Sohnes habe er sich ausgesprochen.

Angeklagter prügelte auf Ex-Freundin ein

Der Staatsanwalt tat sich sichtlich schwer mit seinem Plädoyer. An sich habe er sich eine Bewährung vorstellen können. Jedoch sei das nur möglich, wenn es unwahrscheinlich sei, dass der Angeklagte wieder rückfällig wird.

Der 31-Jährige betonte im Prozess, dass er sich gebessert habe. Er habe den Kontakt zu Freunden abgebrochen, die einen schlechten Einfluss auf ihn gehabt hätten, sagte er. Er wolle nur für seinen Sohn da sein und ihm nicht schon wieder sagen müssen, dass sein Vater monatelang von ihm getrennt sei.

Keine Hoffnung für den Täter

Der 31-Jährige ist laut dem Vorsitzenden Richter bereits erheblich vorbestraft. Ein weiterer Berufungsprozess steht gegen Ende des Jahres noch aus. Im Jahr 2020 hatte er seine damalige Freundin nach einem Streit mehrfach geschlagen und getreten, las der Richter aus dem erstinstanzlichen Urteil vor.

Erst als ihr Sohn in seinem Zimmer geweint habe, habe er von ihr zumindest vorerst abgelassen. Die Frau habe sich daraufhin mit ihrer Tochter auf die Couch gesetzt. Bevor er ihr Haus verlassen habe, habe er ihr noch einmal mit der Faust im Beisein des Kindes ins Gesicht geschlagen.

Allein die Anzahl der Taten lasse keine positive Prognose zu, sagte der Staatsanwalt. „Ich glaube, dass sie wirklich ein ruhiges Leben führen wollen“, sagte er zum Angeklagten. „Aber ich glaube nicht, dass es ohne Aufarbeitung ihres Alkohol- und Aggressionsproblems gelingen wird.“ Der Vorsitzende Richter sah die Sache wie der Staatsanwalt und verwarf die Berufung. „Die Bewährung wäre eine Hoffnung gewesen. Aber die Hoffnung allein reicht nicht“, sagte er.

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