Betrug einer Witwe  Berufung am Auricher Landgericht brachte kürzere Gefängnisstrafe

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 26.07.2022 18:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Berufungsprozess wurde am Dienstag vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Berufungsprozess wurde am Dienstag vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Das Landgericht Aurich hat einen 59-Jährigen in einem von 13 Fällen freigesprochen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig.

Aurich - Ein 59-Jähriger hat eine 75-jährige Witwe aus Aurich in zwölf Fällen betrogen. Das hielt das Landgericht Aurich nach dem Berufungsprozess gegen den Mann aus Augustfehn am Mittwoch für bewiesen. Im vergangenen Jahr war er vom Amtsgericht Aurich wegen Betrugs in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Da das Gericht um Richterin Dr. Wahlers nur zwölf für bewiesen hielt, wurde die Strafe herabgesetzt. Der Angeklagte muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Unter dem Vorwand einer Liebesbeziehung soll der 59-Jährige die Witwe zwischen 2013 und 2016 um ihre gesamte Altersvorsorge gebracht und sich insgesamt rund 440.000 Euro von ihr erschlichen haben. Vor Gericht stritt er die Vorwürfe ab. Es habe lediglich ein Darlehen über 100.000 Euro und eine Abschlagszahlung für Arbeiten auf ihrem Grundstück in Höhe von 50.000 Euro gegeben. Die übrigen angegebenen Bargeldzahlungen, ein Großteil davon für angebliche Anwaltskosten, will er nie erhalten haben.

Es stand Aussage gegen Aussage

Für die beiden Verteidiger des Angeklagten war klar: Um Betrug handelt es sich hier nicht. Nur die zwei Zahlungen, die ihr Mandant erklärte, seien feststellbar. Denn über diese gab es Verträge. Die restlichen Beträge ergaben sich aus einer handschriftlichen Aufstellung der Witwe. Das reiche nicht aus, um deren Richtigkeit zu beurteilen, sagte Rechtsanwältin Stephanie Zimmermann. Außerdem stellte sie die Glaubwürdigkeit der Witwe in Frage.

Auch der zweite Verteidiger, Rechtsanwalt Kim Müller, betonte in seinem Plädoyer immer wieder, die Aussagen der Witwe seien unglaubwürdig und die Anschuldigungen lächerlich. „Bei der Nebenklägerin geht eine Menge Kopfkino ab“, sagte er.

Staatsanwalt glaubte Angeklagtem nicht

Anderer Meinung war Staatsanwalt Lohmann. „Ich glaube dem Angeklagten kein Wort, obwohl er für alles eine Erklärung hat“, sagte er. Denn der Angeklagte ist vorbestraft. In 22 Fällen machte er sich schon dem Betrug schuldig. Auch wenn der Staatsanwalt sagte: „Die Nebenklägerin ist als Zeugin problematisch. Ihre Art, Fragen zu beantworten ist extrem nervig.“ – Lohmann glaubte die Version der Witwe. Grund dafür war auch, dass Zeugen die Aussagen der Rentnerin bestätigt hatten. Lohmann forderte, es bei der Strafe des Amtsgerichts zu belassen. Die Anwältin der Witwe teilte die Ansicht des Staatsanwaltes.

Auch das Schöffengericht um Richterin Dr. Wahlers war davon überzeugt, dass die Aussagen der Witwe grundsätzlich zutreffen. Nur in einem der 13 Fälle hielt es den Betrug nicht für bewiesen, weshalb die Strafe herabgesetzt wurde.

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