Osnabrück Ein jüngeres Wahlrecht ist richtig, im Kindesalter aber Unfug
Grünen-Abgeordnete Emilia Fester hat eine Diskussion um ein Wahlrecht für Kinder ausgelöst. Fakt ist: Es braucht eine Altersgrenze, auch wenn sich dadurch Menschen ungerecht behandelt fühlen.
Um eines vorwegzunehmen: Dass nach den Plänen der Bundesregierung das Wahlalter von 18 auf 16 Jahren gesenkt werden soll und auch jungen Menschen so die Möglichkeit gegeben wird, Politik mitzugestalten, ist richtig und wichtig. Schließlich ist es auch ihre Zukunft.
Doch welche Altersgrenze hier nun die richtige ist, sorgt zu Recht immer wieder für Diskussionen. So nun auch die Aussagen der Grünen-Abgeordneten Emilia Fester, nicht zuletzt auch deshalb, weil manche Medien aus dem Interview die Forderung nach einem „Wahlrecht für Zweijährige“ gelesen haben wollen. Wenngleich das so nicht ganz stimmt.
Fakt ist: Eine allgemeine Altersgrenze obliegt immer einer gewissen Willkür, ist aber demokratisch legitimiert. Und in jedem Fall ist sie einem Wahlrecht ab der Geburt vorzuziehen. Die wenigsten Kinder, erst recht nicht in ganz jungen Jahren, haben eine politische Meinung, noch sind sie in der Lage, eine gut begründete Wahlentscheidung zu treffen.
Einige 12- oder 15-Jährige mögen bereits politikinteressiert sein, und mehr Ahnung haben, als so manch ein Erwachsener. Doch wird so argumentiert, müsste das Wahlalter individuell festgelegt werden. Dann aber dürften auch viele Ältere nicht mehr wählen, weil sie zu wenig über politische Vorgänge wissen.
Eine allgemeine Altersgrenze ist daher die einzig vernünftige Möglichkeit, auch wenn sich dadurch immer einige Menschen ungerecht behandelt fühlen.
Allerdings gibt es bereits Möglichkeiten, wie junge Menschen ihre Ideen einbringen können. Sie können etwa Unterschriften sammeln, Abgeordneten schreiben, in einer Jugendorganisation mitmachen oder von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen. Dass sich auch so Politik mitgestalten lässt, haben die Fridays-for-Future-Demos eindrucksvoll gezeigt.