Hohe Strafe für Autofahrer Aus Zeitnot durch Baustelle gerast
Ein 40-Jähriger bahnte sich einen Weg durch die Absperrung und verletzte einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Dafür wurde er vom Amtsgericht Aurich verurteilt.
Aurich - Weil er eine Baustellenabsperrung durchbrochen und dabei einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes leicht verletzt hatte, wurde am Montag ein Mann aus Emden wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht vor dem Auricher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro (60 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt. Weil der 40-Jährige nach Auffassung des Richters Nils Drosten während des gesamten Tatgeschehens „eine erhebliche Rücksichtslosigkeit“ an den Tag gelegt hatte, wurde ihm darüber hinaus ein dreimonatiges Fahrverbot erteilt.
Nach Überzeugung Drostens hatte der 40-jährige Computerfachmann im November vergangenen Jahres an einer Kreuzung in Middels die Anweisungen des Sicherheitspersonals ignoriert und die Absperrbaken umfahren.
Angeklagter fuhr auf Mann zu
Ein Mitarbeiter berichtete, er sei von seinen Kollegen per Sprachnachricht gebeten worden, einen Autofahrer, der sich verbotenerweise einen Weg durch die Baustelle gebahnt habe, aufzuhalten. Er habe den Angeklagten angesprochen, der zunächst freundlich erklärt habe, er habe es eilig und sei auf dem Wege zu einem dringenden Termin, er möge ihn bitte durchlassen. Dann sei der Mann ausgestiegen und habe eine Absperrbake entfernt.
Als der Zeuge diese wieder an ihrem angestammten Ort platziert habe, habe der Angeklagte versucht, an anderer Stelle durchzukommen. Er sei mit hoher Geschwindigkeit auf ihn zugerast, sodass ihm nichts anderes übrig geblieben sei, als sich mit einer Drehung zur Seite in Sicherheit zu bringen. Das Auto des Angeklagten habe ihn noch am Fuß erwischt, dabei habe er sich das Knie leicht verletzt.
Verteidiger sah bewusste Sachbeschädigung
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben. Zwar räumte er ein, die Baustelle befahren zu haben, allerdings mit lediglich geringem Tempo. „Klar, das war nicht in Ordnung“, gab er zu und entschuldigte sich für sein Fehlverhalten. Er habe unter Zeitdruck gestanden und einen wichtigen Termin einhalten wollen, erklärte er in der Verhandlung. Darum habe er den Sicherheitsmann gebeten ihn trotz allem durchzulassen, was dieser abgelehnt habe.
Allerdings habe der Angeklagte, anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, niemanden fahrlässig verletzt. Im Gegenteil habe der Zeuge aus Frust über die Missachtung seiner Anweisungen gegen den Scheinwerfer seines Wagens getreten. Laut Verteidiger Holger Klattenberg handelte es sich dabei nicht um einen Unfall, sondern um bewusste Sachbeschädigung durch den Zeugen. Der Vorwurf der Unfallflucht gegen seinen Mandanten sei darum nicht gerechtfertigt. Er forderte dessen Freispruch.
Um zu beweisen, dass der Angeklagte niemanden vorsätzlich angefahren hatte, beantragte Klattenberg einen Gutachter hinzuzuziehen, der den Sachverhalt rekonstruieren möge. Sein Beweisantrag wurde jedoch sowohl vom Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch vom Richter abgelehnt. Drosten sah keine Anzeichen für eine erhöhte Belastungstendenz bei den Zeugen. Die Aussagen zweier weiterer Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes seien schlüssig und genügend aussagekräftig. Die hatten die Angaben ihres Kollegen im Wesentlichen bestätigt. Ein zusätzliches Sachverständigengutachten zur Wahrheitsfindung sei daher nicht mehr erforderlich.