Berlin Wahlrecht für Zweijährige? Wieder Aufregung um Emilia Fester
Emilia Fester ist 24 Jahre alt und die momentan jüngste Bundestagsabgeordnete. Die Grünen-Politikerin scheut sich nicht vor steilen Thesen. Nun soll sie ein Wahlrecht für Kleinkinder gefordert haben.
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Seit neun Monaten sitzt Emilia Fester für die Grünen im Bundestag. Mit damals 23 Jahren war sie die jüngste Abgeordnete – und sollte die Legislaturperiode so weitergehen, hat sie große Chancen auf weitere Rekorde. Denn in diesen neun Monaten musste die Hamburgerin schon mehrfach einen Shitstorm über sich ergehen lassen.
Sei es ihre flammende Rede für die Impfpflicht oder ihre Aussage, für den Job als Abgeordnete ihre Jugend zu opfern: An Fester scheiden sich die Geister. Während sie von Teilen für ihre deutliche Wortwahl gefeiert wird, wird sie von anderen für Falschaussagen und eine privilegierte Weltsicht kritisiert.
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Nun die nächste Aufregung: In diversen Medienberichten ist zu lesen, dass Emilia Fester ein Wahlrecht für Zweijährige fordert. Das sorgt nicht nur in den sozialen Netzwerken für viel Aufregung. Fester wird deutlich kritisiert – und besonders bei Twitter mit Beleidigungen versehen, die meist auf ihr Alter und/oder ihr Geschlecht gemünzt sind.
Im „Focus“ wurde sie zusammen mit Bundestags-Alterspräsident Wolfgang Schäuble interviewt. Der Unionspolitiker ist 79 Jahre alt. Fester sprach sich in diesem Gespräch für eine Änderung des Wahlrechts aus. Junge Leute seien unterrepräsentiert, woran auch das Wahlrecht ab 18 Jahren Schuld sei. Daraufhin stellte Wolfgang Schäuble ihr folgende Frage: „Ich habe vier Enkel im Alter von zwei, vier, fünfzehn und siebzehn. Wer von ihnen sollte aus Ihrer Sicht wählen dürfen?“ Ihre Antwort: „Für mich persönlich: alle, die wollen.“ Schäuble: „Also auch meine Zweijährige?“ Fester: „So sehe ich das persönlich. Als Vertreterin meiner Fraktion sage ich: Die 15- und 17-Jährigen sollen wählen dürfen.“
Fordert Fester also ein Wahlrecht ab zwei Jahren? Oder will sie nur wieder einmal polarisieren? Und wenn sie wirklich ein Wahlrecht für Kleinkinder fordert, wie könnte das aussehen?
Das sogenannte Familienwahlrecht ist nämlich keine neue Idee. Es wird auch Wahlrecht ab Geburt genannt und bezieht sich auf die Idee, dass Eltern bei Wahlen eine zusätzliche Stimme für ihre noch minderjährigen Kinder erhalten. Diese sollen sie dann im Geiste ihrer Kinder einsetzen und so den Einfluss von Kindern auf die Politik erhöhen. 2003 und 2008 hatten sich Abgeordnete mehrerer Parteien mit einem Antrag auf Familienwahlrecht an den Bundestag gewandt. Beide Anträge wurden aber abgelehnt.
Bisher hat sich Fester nicht zu der erneuten Aufregung geäußert. Sie ist aber auch gerade im Urlaub.
Die Ampel-Koalition hatte sich auf eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre geeinigt. Ob es dazu kommen wird, ist aber noch nicht klar. Denn dafür müsste das Grundgesetz geändert werden. In der Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit – die vorrangig dafür sorgen soll, dass der Bundestag nicht immer größer wird – wird derzeit über das „richtige“ Wahlalter diskutiert. Experten sprechen sich teilweise nämlich für ein viel jüngeres Erstwähler-Alter aus: Jugendforscher Klaus Hurrelmann sieht bereits 13- oder 14-Jährige als reif genug für die Wahlentscheidung an.
Für die Union undenkbar. CDU und CSU wollen bisher an der Schwelle von 18 Jahren festhalten. Doch für eine Änderung des Grundgesetzes braucht die Ampel eine Zweidrittelmehrheit und somit Stimmen der Union. Wie und ob sich überhaupt etwas ändern wird, ist derzeit ungewiss.