Wegen Körperverletzung vor Gericht  „Plötzliche Demenz“ führte zum Freispruch für Ehepaar

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 16.07.2022 08:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
Das Auricher Amtsgericht. Foto: Romuald Banik
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Die Großefehntjer Angeklagten sollen einen 24-Jährigen geschlagen haben, doch der konnte sich vor Gericht an nichts erinnern.

Aurich - Ein Ehepaar aus Großefehn wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Laut Staatsanwaltschaft sollten beide einen 24-Jährigen mit Schlägen und Tritten malträtiert und in den Schwitzkasten genommen haben.

„Alles gelogen“, entfuhr es dem 58-jährigen Mann nach Verlesen der Anklageschrift und auch seine 50-jährige Ehefrau bestritt Gewalttätigkeiten gegen den Mann. Sie sei damals schwer krank und sehr schwach gewesen, hätte eigentlich ins Krankenhaus gehört, erklärte sie.

Hilfe bei handwerklichen Arbeiten

Zu dem fraglichen Vorfall war es Ende 2020 in einer Auricher Wohnung gekommen. Dort wohnten die Töchter der Angeklagten, seitdem sie selbst mit ihrem Mann nach Großefehn gezogen war. Eine der Töchter hätte sie um Hilfe bei handwerklichen Arbeiten gebeten, berichtete der Angeklagte in der Verhandlung. Als auf ihr Klingeln niemand geöffnet habe, habe seine Frau mit ihrem eigenen Schlüssel aufgeschlossen. Sie sei nach wie vor Mieterin der Wohnung.

Dem 24-Jährigen habe sie bereits im Vorfeld Hausverbot erteilt. Nach Aussage des Angeklagten habe sich der junge Mann „wie ein Wilder“ auf seine Frau gestürzt. Weil er befürchtet habe, sie werde die Treppe hinuntergestoßen, habe er ihn weggezogen, er habe ihn jedoch nicht geschlagen. Der 24-Jährige sei daraufhin „vollends ausgeflippt“ und habe ihm mit dem Ellenbogen eine Rippe gebrochen.

Angaben der Eheleute waren schlüssig

Der junge Mann konnte sich an die Auseinandersetzung kaum noch erinnern, auch der Anlass der Streitigkeiten war ihm entfallen. Auf die Fragen des Gerichts reagierte er verhalten und widersprüchlich, sehr zum Unmut des Staatsanwalts Goldenstein. „Das Einzige, was ich für glaubhaft halte, sind Ihre Personalien“, warf er dem Zeugen vor. Er hielt die „plötzliche Demenz“ des Zeugen für wenig plausibel, denn immerhin habe dieser in einem vierseitigen Bericht an die Polizei sehr genau beschrieben, was angeblich passiert sei. Goldenstein hegte „erhebliche Zweifel“ an der Aussage des Zeugen und beantragte, die Angeklagten freizusprechen.

Richter Nils Drosten schloss sich seiner Einschätzung an. Die Angaben der Eheleute seien detailreich und schlüssig, stellte er fest, während der Zeuge nicht „ansatzweise“ bestätigt habe, was er bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe.

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