Hamburg  Mutter von Hendrik Holt wieder angeklagt: Bei Erbschaft betrogen?

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 15.07.2022 15:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mutter Holt (im Vordergrund) versteckt ihr Gesicht zum Auftakt des Windkraft-Prozesses hinter einem Aktenordner. Möglicherweise muss sie demnächst erneut vor Gericht erscheinen. Foto: Swaantje Hehmann
Mutter Holt (im Vordergrund) versteckt ihr Gesicht zum Auftakt des Windkraft-Prozesses hinter einem Aktenordner. Möglicherweise muss sie demnächst erneut vor Gericht erscheinen. Foto: Swaantje Hehmann
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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat erneut Anklage gegen ein Mitglied der emsländischen Unternehmerfamilie Holt erhoben. Im Zentrum der Vorwürfe stehen dieses Mal keine erfundenen Windparkprojekte. Es geht um möglichen Betrug bei einem größeren Erbe.

Mit ganz oder teilweise erfundenen Windparkprojekten ergaunerte die Holt-Gruppe um Hendrik Holt und Finanzdirektor Heinz L. Millionenbeträge. Internationale Energiekonzerne fielen auf die Großvorhaben rein, die nur auf dem Papier existierten. Die Rechnung bekamen die emsländischen Unternehmer dafür im Mai diesen Jahres vor dem Landgericht Osnabrück präsentiert: mehrjährige Haftstrafen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Angeklagten legten Rechtsmittel ein. Möglicherweise wird sich bald der Bundesgerichtshof mit den Geschäften des ehemals emsländischen Familienunternehmens befassen. Parallel dazu könnte der nächste Prozess am Landgericht Osnabrück anstehen. Denn die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat erneut Anklage gegen ein Mitglied der Familie Holt erhoben.

Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich dabei um die Mutter von Hendrik Holt. Im Windkraft-Prozess war sie wegen Beihilfe zum Millionenbetrug zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Bei den jetzigen Vorwürfen geht es zwar wieder um einen möglichen Betrug. Dieses Mal stehen aber keine Windparks im Mittelpunkt, auch wenn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft durchaus Parallelen aufweist:

Ein Sprecher teilte mit, es sei „gegen eine Person der Angeklagten” aus dem Windkraft-Verfahren wegen Betruges in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung Anklage erhoben worden. Konkret soll eine mehrköpfige Erbengemeinschaft im März 2018 um insgesamt 245.000 Euro geschädigt worden sein.

Die Mutter soll demnach einen Überweisungsträger mit einer gefälschten Unterschrift des Erblassers bei einer Bank im Emsland eingereicht haben. Das Geldinstitut überwies offenbar nichtsahnend das Geld auf das Konto der Angeklagten. Deren Anwalt Joe Thérond teilte auf Anfrage mit, man wolle sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Vorwurf unter anderem auf ein graphologisches Gutachten des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Experten dort hatten die Unterschrift auf dem Überweisungsträger unter die Lupe genommen und so die mutmaßliche Fälschung bestätigt.

Mit den Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Betrug war bei der Polizei in Osnabrück die Ermittlungsgruppe „Sokrates” - benannt nach einem der Windpark-Projekte - befasst. Diese hatte bereits die umfangreichen Beweise zum Millionenbetrug im Energiesektor zusammengetragen: Am Ende waren darunter unter anderem weit über 1000 Dokumente mit gefälschten Unterschriften von Grundstücksbesitzern, Bürgermeistern, Unternehmern und sogar Toten.

Mit den teils stümperhaft gefälschten Unterlagen wurden internationale Konzerne über die Realisierbarkeit von Windparks in Deutschland getäuscht. Die Geschäftspartner überwiesen nach offenkundig nachlässiger Prüfung mehrere Millionen Euro an die Holts.

Noch hat das Landgericht Osnabrück nicht über Zulassung der Anklage entschieden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren - exakt das Strafmaß, dass auch bei den Windkraft-Betrügereien im Raum stand.

Parallel dazu laufen noch weitere Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft. Hendrik Holt hatte sowohl im Prozess als auch über Dritte auf Instagram den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als korrupt bezeichnet. Der wehrte sich gegen die Äußerungen. Der Verdacht der üblen Nachrede steht im Raum.

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