Sexueller Kindesmissbrauch Schul-Taxifahrer missbrauchte zwei Mädchen
Das Landgericht Aurich verurteilte am Donnerstag einen 69-Jährigen aus dem Kreis Aurich. Er muss nicht ins Gefängnis, jedoch einige Auflagen erfüllen.
Aurich – Ein 69-jähriger Schul-Taxifahrer hat in den vergangenen zwei Jahren zwei Grundschülerinnen im Alter von acht und zehn Jahren sexuell missbraucht. Das gestand er am Donnerstag vor dem Landgericht Aurich. Die Kammer verurteilte den Rentner zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – allerdings mit Auflagen.
Bei seinem ersten Opfer handelt es sich um das ehemalige Nachbarskind des heute 69-Jährigen. Laut Anklageschrift soll die damals Achtjährige zum Bingo-Abend bei ihm und seiner damaligen Ehefrau zu Besuch gewesen sein. Als die Frau den Raum kurz verließ, während das Mädchen auf dem Schoß des Mannes saß, soll er erst ihren Rücken gekrault und dann in die Latzhose oberhalb der Unterwäsche in den Intimbereich gegriffen haben. Nachdem sie gesagt habe, dass sie das nicht wolle, habe er aufgehört und ihr gesagt, dass sie nicht erzählen dürfe, was passiert ist, heißt es in der Anklage.
Küsse, Umarmungen und Griffe in den Intimbereich
Ein halbes Jahr später soll der Angeklagte die Achtjährige erneut über der Kleidung berührt haben, während er ihr eine Karte des Ortes zeigte, in dem sie lebten und seine Frau mit dem Rücken zu ihnen stand. Ans Licht kamen die Taten erst einige Zeit später, als das Mädchen durch eine zufällig aus einem Buch fallende Geburtstagskarte von dem Ehepaar an die Situationen erinnert wurde und in Tränen ausbrach. Sie vertraute sich zuerst einem gleichaltrigen Jungen und dann ihrem Vater an.
Die dritte Tat, der sexuelle Missbrauch der Zehnjährigen, ereignete sich im Juli 2021. Der Rentner war für ein Taxiunternehmen tätig. Er fuhr Kinder von der Dorfgrundschule nach Hause. Das Mädchen fuhr laut dem Angeklagten schon fast ein Jahr mit ihm, bis es zur Tat kam. Als alle anderen Kinder ausgestiegen waren, hielt er das Fahrzeug an. Er umarmte die Zehnjährige, fasste ihr zwischen die Beine und küsste sie gegen ihren Willen auf den Mund.
Folgen der Taten bis heute bemerkbar
Der 69-Jährige bestätigte, dass alle Vorwürfe zutreffen. Die Anklage basiert auf Angaben, die die Mädchen in Vernehmungen bei der Polizei machten. Videos der Aussagen wurden am Donnerstag im Gerichtssaal abgespielt. Da es um die Intimsphäre Minderjähriger geht, wurde die Öffentlichkeit für diese Zeit sowie für die Plädoyers der Anwälte und Staatsanwaltschaft ausgeschlossen.
Als Zeugen wurden die Mutter der damals Achtjährigen und der Vater der damals Zehnjährigen gehört. Beide bestätigten, dass man ihren Töchtern die Taten noch lange habe anmerken können. Die Achtjährige habe irgendwann nicht mehr zu den Nachbarn gewollt, wenn nur der Angeklagte da gewesen sei, sagte die Mutter. Vorher sei das Ehepaar wie ein „Oma- und Opa-Ersatz“ gewesen.
Bewährung mit einigen Auflagen
Die Zehnjährige spreche das Thema jedes Mal an, wenn sie das Taxi sehe, in dem der Angeklagte sie fuhr. „Dass wir unser Kind in die Mausefalle gesetzt haben, war für mich unvorstellbar“, sagte der Vater vor Gericht. Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei den Eltern. Er wisse nicht, was ihn zu den Taten bewegt habe, und wünsche den Kindern alles Gute. Laut seinem Anwalt Ralf Giese war es dem 69-Jährigen ein Anliegen, dass die Kinder nicht verhört werden mussten. Das war laut Richter Klein nur aufgrund des Geständnisses des Angeklagten möglich.
Die Kammer verurteilte den 69-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Er muss 2500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen und sich bei dem Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ beraten lassen. Richter Klein betonte, dass es nie wieder zu einer solchen oder einer anderen Straftat kommen darf. „Für Sie steht einiges auf dem Spiel“, sagte er dem Angeklagten.