Berlin Selbstbestimmungsgesetz: Endlich mehr Rechte und Respekt für Transmenschen
Die Bundesregierung will das „Transsexuellengesetz“ abschaffen. Höchste Zeit, dass eine vulnerable Gruppe mit Anstand und Respekt behandelt wird.
Über Jahrzehnte wurden transgeschlechtliche Menschen behandelt, als seien sie psychisch krank. Dass die Bundesregierung diesen Missstand nun endlich beenden und das völlig veraltete „Transsexzuellengesetz“ (TSG) abschaffen will, ist ein längst überfälliger Schritt.
Warum? Weil eine besonders vulnerable Gruppe, die oft von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen ist, nun Würde, Freiheit, Rechte und auch Schutz zurück bekommt. All das steht einem jeden Menschen zu.
Wer seinen Vornamen und seinen Geschlechtseintrag ändern will, soll dies künftig durch eine Selbstauskunft vor dem Standesamt machen können. Für Betroffene und Angehörige ist das eine Riesenerleichterung. Mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ wird ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren hinfällig, das von trans- und intergeschlechtlichen Menschen immer wieder als menschenunwürdig beschrieben wird. In psychiatrischen Gutachten müssen sie sich intimste Fragen gefallen lassen, die den Staat rein gar nichts angehen.
In Teilen der Bevölkerung ist die Befürchtung groß, dass mit der Reform ein jeder seine Geschlechtsidentität nach Lust und Laune wechseln könnte. Doch die Personenstandsänderung gilt für mindestens ein Jahr und Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Und um es mit den Worten von Justizminister Marco Buschmann zu sagen: „Kein Mensch macht das aus Jux und Dollerei.“ Transmenschen haben meist einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Sie haben es verdient, mit Respekt und Anstand vom Staat behandelt zu werden. Und diesen Anspruch sollte auch unsere Gesellschaft haben.