Berlin Nur noch 45 Prozent der Asylbewerber haben keinen Pass
Nicht jeder Ausländer, der nach Deutschland kommt, hat gültige Identitätspapiere. Statt Druck und Zwang will die Ampel einen anderen Weg beschreiten.
Der Anteil der Asylbewerber ohne Pass oder einen anderen gültigen Identitätsnachweis ist heute niedriger als noch vor einigen Jahren. Allerdings legten 2021 immer noch rund 45 Prozent der erwachsenen Schutzsuchenden, die erstmals in Deutschland Asyl beantragten, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine entsprechenden Dokumente vor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Danach legten von den knapp 75 000 Erstantragstellern im Alter ab 18 Jahren im vergangenen Jahr mehr als 33 000 Antragsteller weder einen Pass noch einen Personalausweis oder einen Passersatz vor. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lag der Anteil der Asylbewerber, die bei Erstantragstellung keine Ausweispapiere vorzeigen konnten, noch knapp über 60 Prozent. 2020 konnten fast 52 Prozent der Antragsteller keine Identitätsnachweise präsentieren.
Besonders hoch war im vergangenen Jahr den Angaben zufolge der Anteil der Menschen ohne Papiere etwa unter den Antragstellern aus Afghanistan, Algerien, Pakistan, Nigeria, dem Iran und Marokko. Teilweise wurden auch Schutzsuchende, die nach eigenen Angaben aus europäischen Staaten wie Nordmazedonien oder Moldau stammen, ohne Identitätspapiere vorstellig. Von den 23 514 Menschen, die als syrische Staatsangehörige Schutz beantragten, legten dagegen lediglich 6 601 Antragsteller keine Dokumente vor.
Das Fehlen von Ausweispapieren erschwert, falls der Asylantrag abgelehnt werden sollte, eine mögliche Abschiebung. Für fehlende Papiere kann es nach Erfahrungen aus der Praxis verschiedene Gründe geben: Entweder der Schutzsuchende besaß nie einen Ausweis, was etwa in Staaten wie Somalia mit einem wenig verlässlichen Urkundenwesen häufig der Fall ist. Oder die Papiere gingen auf der Flucht verloren - teilweise sammeln Schleuser auf einzelnen Etappen die Pässe ein - oder der Antragsteller hat sich der Dokumente absichtlich entledigt.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: «Wir werden die Klärung der Identität einer Ausländerin oder eines Ausländers um die Möglichkeit, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, erweitern und werden hierzu eine gesetzliche Regelung im Ausländerrecht schaffen.»
Aus Sicht der Union führt dieses von der Ampel-Regierung bislang noch nicht umgesetzte Vorhaben in die falsche Richtung. «Die betreffende Person kann alles behaupten, der Staat hat kaum eine Möglichkeit, dies zu widerlegen», kritisiert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU).
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage seiner Fraktion weiter ausführt, lag bei 390 937 Menschen, deren Daten zum Stichtag 31. Dezember 2021 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst waren, kein gültiger im Register gespeicherter Identitätsnachweis vor. Als gültiger Identitätsnachweis gilt den Angaben zufolge nicht nur ein Pass oder Personalausweis, sondern auch ein für Deutschland erteilter Aufenthaltstitel, ein anerkanntes Passersatzdokument oder eine Duldung. «Die Aussagekraft des AZR mit Hinblick auf die Feststellung von Fällen ungeklärter Identität wird als hoch bewertet», teilte die Bundesregierung mit.
Haben vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus Gründen, die sie selbst nicht zu verantworten haben, keine Reisedokumente, erhalten sie eine «Duldung wegen fehlender Reisedokumente». Eine «Duldung für Personen mit ungeklärter Identität» wird dagegen erteilt, «wenn die Abschiebung aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann», etwa aufgrund einer Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren im Ausländerzentralregister nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 25 486 Geduldete «mit ungeklärter Identität» gespeichert.
«Knapp 400 000 Menschen haben in Deutschland offiziell eine ungeklärte Identität und dabei sind die Geduldeten mit ungeklärter Identität nicht mal mitgerechnet», sagt Throm. Durch die Vorhaben der Bundesregierung werde «das Asylrecht weiter ausgehöhlt und der Grundsatz von Ordnung und Steuerung in der Zuwanderungspolitik aufgegeben».
Die Klärung der Identität bleibe auch nach der geplanten Reform ein wichtiges Grundprinzip im Ausländerrecht, betont dagegen Filiz Polat, Mitglied im Fraktionsvorstand der Grünen. «Allerdings darf dies nicht länger eine unüberwindbare Hürde auf dem Weg in einen sicheren und dauerhaften Aufenthalt für diejenigen Menschen sein, die sich um die Klärung ihrer Identität bemühen», sagt die Migrationsexpertin.
Deshalb habe die Koalition die Möglichkeit einer Versicherung an Eides statt vereinbart. Hier gehe es um Tausende von Menschen aus Afghanistan, die keinen Pass besorgen könnten oder um Menschen aus Dauer-Konfliktregionen wie dem Horn von Afrika, führt Polat aus. Viele von ihnen seien in benachbarten Ländern geboren worden und hätten daher nie im Land ihrer Staatsangehörigkeit gelebt, oder im Herkunftsland gebe es kein funktionierendes Dokumentenwesen.