Verbotene Böller gezündet Leugnen führte vor Auricher Amtsgericht zur Strafe
Drei Männer sollen verbotene Böller gezündet haben und mussten sich deshalb vor Gericht verantworten. Einer der Angeklagten bereitete dem Richter sorgen.
Aurich - Weil sie nach Überzeugung des Gerichts am Silvesterabend hierzulande verbotene Böller gezündet hatten, wurden drei 17, 18 und 19 Jahre alte Männer aus Südbrookmerland und Ihlow vor dem Auricher Amtsgericht verwarnt. Weil sowohl der 17- als auch der 19-Jährige eine Ausbildung absolvieren und bereits eigenes Geld verdienen, müssen sie darüber hinaus 400 beziehungsweise 600 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Der 18-Jährige muss mangels Einkommen als Schüler achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Außerdem muss er regelmäßig Unterrichtskurse besuchen.
Die Angeklagten gaben sich ahnungslos
Obwohl alle drei Angeklagte bestritten, mit den Knallern in Berührung gekommen zu sein, sie überhaupt gesehen zu haben, zeigte sich Breuker von ihrer Schuld überzeugt. Ein Nachbar war auf den ungewöhnlichen Feuerwerkslärm aufmerksam geworden und hatte die Polizei informiert. Bis zu ihrem Eintreffen hatte er das Trio im Auge behalten und gesehen, wie es in der Wohnung des 18-Jährigen verschwunden war. Dort hatten die Beamten anschließend weitere unerlaubte Böller gefunden.
Die Angeklagten zeigten sich ahnungslos. Wie auch immer die Böller dorthin gekommen seien, ihnen gehörten sie nicht, darin waren sie sich einig. Das mochte weder Staatsanwältin noch Richter glauben.
Richter: „Das war einfach nur eine große Dummheit.“
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe hatte für den 17- und 19-Jährigen ein gutes Wort eingelegt. Sie bescheinigte beiden ein festes soziales Umfeld und eine gute Entwicklung in Schule und Beruf.
Für den 18-Jährigen zeigte sich der zuständige Jugendgerichtshelfer weniger euphorisch. Er bezweifelte, dass der Schüler seinen Abschluss schaffen werde. Bisher habe dieser sich eher unzuverlässig gezeigt. Außerdem habe er erst im Oktober vergangenen Jahres einen Dauerarrest abgesessen und sei mit den Böllern nur zwei Monate später erneut unangenehm aufgefallen. Dennoch regte die Jugendgerichtshilfe die Einstellung der Verfahren an. Eine solche kommt jedoch nur bei einem Geständnis infrage. Dann hätte es „einen kleinen Anpfiff“ gegeben und die Sache wäre erledigt gewesen, erläuterte Richter Breuker in der Urteilsbegründung. Weil er den Angeklagten nichts verbauen wolle, blieb es jedoch bei der Verwarnung mit entsprechenden Auflagen. „Das war einfach nur eine große Dummheit“, stellte er fest.