Frankfurt Falsche Anrede: Bahn muss René_ Rain Hornstein Schmerzensgeld zahlen
René_ Rain Hornstein möchte von der Deutschen Bahn nicht mehr als „Herr“ oder „Frau“ angesprochen werden und klagte auf Schmerzensgeld. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Konzern zahlen muss.
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Weder Mann noch Frau: René_ Rain Hornstein ist nicht-binär und fühlt sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Wer bei der Deutschen Bahn jedoch ein Ticket kaufen möchte, muss zwischen der Anrede „Herr“ oder „Frau“ wählen. Diese falsche Anrede wollte René_ Rain Hornstein nicht länger hinnehmen und klagte. Mit Erfolg.
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Wegen einer sogenannten Persönlichkeitsrechtsverletzung muss die Bahn 1000 Euro Entschädigung an René_ Rain Hornstein zahlen. Damit haben auch andere Betroffene das Recht auf Entschädigung zu klagen, solange der Konzern seine Webseite nicht entsprechend angepasst hat.
„Ich freue mich, dass das Oberlandesgericht die Rechte von nicht-binären Menschen stärkt. Wir haben ein Recht darauf, ohne diskriminierende Falschansprache Zugtickets zu kaufen“, sagte René_ Rain Hornstein nach der Urteilsverkündung. „Es ist richtig und wichtig, dass die Deutsche Bahn nun eine Entschädigung zahlen muss, denn mir ist durch die Geschlechtsdiskriminierung ein immaterieller Schaden entstanden, den die Deutsche Bahn anerkennen und nun ausgleichen muss.“
Für René_ Rain Hornstein sei die falsche Anrede jedes Mal eine Demütigung und fühle sich an wie „ein Schlag in die Magengrube“, wie die Person in einem Interview mit unserer Redaktion ausführte.
Für die Bahn bedeutet der Ausgang dieser Zivilklage viel Arbeit und schnelles Handeln. Das Gericht forderte den Konzern dazu auf, bis spätestens zum 1. Januar 2023 das Buchungssystem so umzustellen, dass der Ticketkauf mit einer geschlechtsneutralen Anrede möglich ist. Ansonsten droht ein hohes Ordnungsgeld.
In einer Anhörung Ende Mai hieß es jedoch, dass eine Umstellung erst bis Ende 2023 möglich sei. „Dann arbeiten wir unter Volldampf“, sagte eine Vertreterin der Rechtsabteilung.
Laut René_ Rain Hornsteins vertretender Anwältin Friederike Boll wurde mit dem Urteil ein Stück Rechtssicherheit für nicht-binäre Personen geschaffen: „Alle haben ein Recht auf eine respektvolle, korrekte Anrede. Wenn im Rechtsverkehr diese Anrede verweigert wird – auch als misgendern bezeichnet – ist das eine rechtserhebliche Diskriminierung“, sagte sie. „Unternehmen müssen mit Unterlassungsansprüchen rechnen und Schmerzensgeld zahlen. Wünschenswert wäre nun, dass auch andere Unternehmen nachziehen und solche Verfahren in Zukunft überflüssig sind.“