Prozess in Norden Doping mit Folgen – Gericht bestraft Marienhafer
Schnell wollte ein Marienhafer mit verbotenen Mitteln seine Muskeln aufbauen. Dafür wurde er jetzt verurteilt.
Norden/Marienhafe - Erfolglos hat sich ein Marienhafer im Doping versucht: Mit verbotenen Mitteln wollte er nach einer Rückenoperation verkümmerte Muskulatur wieder aufbauen. Das misslang. Am Donnerstag musste er sich vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz. Außerdem warf ihm die Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
Denn bei einer Durchsuchung am 29. Juli 2020 fanden Ermittler in der Marienhafer Wohnung des 26-Jährigen nicht nur die anabolen Substanzen, sondern auch Haschisch und entsprechende Utensilien. Konkret wurden rund 105 Gramm Cannabis, eine Feinwaage und Klemmbeutelchen sowie 13,4 Gramm Testosteron und mehr als 30 Gramm des anabolen Steroids Metandienon sichergestellt.
Einstellung abgelehnt
„Wir können das erklären. Das ist alles aus der Sucht heraus passiert“, sagte der Pflichtverteidiger des Marienhafers, Rechtsanwalt Anselm Schanz aus Hannover, gleich zu Beginn der Verhandlung. Da hoffte er noch auf eine Verfahrenseinstellung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung. „154 wäre mein Traumziel“, sagte der Anwalt. Den Wunsch aber erfüllten ihm der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Richter Frank Meyer und seine beiden Schöffinnen nicht. So änderte die Verteidigung ihre Strategie und versuchte zu retten, was noch zu retten war. Man räume den Sachverhalt, wie in der Anklage beschrieben ein, erklärte der Anwalt im Namen des Angeklagten. Die sichergestellten Drogen hätten einzig dem Eigenbedarf gedient. Gehandelt habe sein Mandant damit nicht.
Auch das Testosteron habe der 26-Jährige selbst konsumiert. „Ich hatte Angst, schwach in den Knast zu gehen“, sagte dieser. Im Vorfeld einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe habe er sich stärken wollen. Nach einer Operation habe sich die Muskulatur seines Rückens durch das Tragen eines Korsetts stark zurückgebildet. Sein Mandant habe geglaubt, diese durch die verbotenen Mittelchen schnell wieder aufbauen zu können, erklärte der Verteidiger. „Das war ein Irrglaube und eine richtige Dummheit“, sagte Schanz. Um eine Therapie, in der sich sein Mandant derzeit befinde, nicht zu gefährden, bat der Anwalt darum, diesen zu maximal zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug zu verurteilen.
Weiter in Entziehungsanstalt
Darauf plädierte auch der Anklagevertreter. Zugunsten des Angeklagten wertete er dessen Geständnis und den Umstand, dass es sich lediglich um geringe Mengen der Weichdroge Marihuana gehandelt habe. Negativ fielen die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht, hieß es. Das von Richter Meyer auszugsweise verlesene Strafregister umfasste einige Einträge, darunter auch ein Urteil des Amtsgerichts Norden aus dem August 2019. Damals erhielt der gebürtige und ungelernte Norder eine zweijährige Gefängnisstrafe wegen unerlaubten Drogenhandels in 27 Fällen, des Erwerbs von Betäubungsmitteln in elf Fällen, des illegalen Anbaus von Cannabispflanzen und sechs Einbruchsdiebstählen, unter anderem in den KiK-Markt in Osterupgant und eine Firma in Aurich.
Diese im Jahr 2020 vom Landgericht Aurich bestätigte Strafe von damals wurde in die aktuelle Entscheidung einbezogen. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Zudem darf er weiter im Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt in Bad Rehburg bleiben.