Schuppen als Drogenlager genutzt  Mann verkaufte Marihuana an Stammkunden

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 14.06.2022 18:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Eingang zum Auricher Schloss, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: Romuald Banik
Der Eingang zum Auricher Schloss, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: Romuald Banik
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Der Prozess vor dem Auricher Landgericht gegen einen Ihlower wird fortgesetzt. Er hatte für seinen Handel mit Marihuana ein ähnliches System wie Bauernläden genutzt.

Aurich - Wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels muss sich seit Montag ein 26-Jähriger aus der Gemeinde Ihlow vor dem Landgericht verantworten. Insgesamt 42 Mal soll er zwischen 2018 und 2020 ein bis zehn Gramm Marihuana an Stammkunden verkauft haben, einmal auch an einen Minderjährigen. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, 100 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben. Ein geplanter Einkauf von 900 Gramm war durch die Polizei verhindert worden. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Besitz verschiedener Waffen und anderer gefährlicher Gegenstände vor. Außerdem fordert sie die Einziehung des Gewinns aus seinen Geschäften in Höhe von rund 3000 Euro.

Durch einen anonymen Hinweis waren die Fahnder auf den 26-Jährigen gestoßen. Der Leiter der Ermittlungen berichtete, man habe bei der Durchsuchung seines Zimmers im elterlichen Haus rund 20 Gramm Marihuana sowie verschiedene Utensilien für den Drogenhandel gefunden, außerdem mehrere Messer, Schlagringe und Schlagstöcke sowie eine Schreckschusspistole, ein Luftgewehr und einen verbotenen sogenannten Polenböller. In einem Tresor hätten sich knapp 2000 Euro befunden.

Versteck auf elterlichem Grundstück

Den Chatverläufen auf den beschlagnahmten Handys war zu entnehmen, dass der Angeklagte die Drogengeschäfte über ein Versteck in einem Schuppen auf dem elterlichen Grundstück abgewickelt hatte. Nach Auskunft des Angeklagten hatte er aus Furcht vor dem Zorn seines Vaters, der ihm mit Rauswurf gedroht habe, eine Verkaufsmethode ähnlich die der Bauernläden entwickelt. Unter einer Wand in einer Mulde hatte er die Ware für seine Kunden deponiert, wo diese sie gegen Geld hatten abholen können. Auf seinen minderjährigen Kunden waren die Fahnder durch dessen Personalausweis aufmerksam geworden. Den hatte er bei seinem Drogeneinkauf mangels Geldes dem Angeklagten als Pfand überlassen. Der bestritt indes, das Alter des jungen Mannes kontrolliert zu haben. Er habe dessen Ausweis zur Seite gelegt und vergessen, gab er an.

In der Verhandlung räumte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ein, wenn er sich auch nicht an jedes Detail erinnern konnte. Er konsumiere selbst täglich zwei Gramm Marihuana zur Beruhigung. Nach einem Arbeitsunfall sei er lange arbeitsunfähig gewesen und aus Langeweile an die Droge geraten, die ihm schließlich zur Gewohnheit geworden war. Die meisten Waffen in seinem Zimmer habe er zu Sammelzwecken über eine chinesische Verkaufsplattform für wenig Geld im Internet erworben.

Angeklagter sieht Therapie zwiespältig

Für den 26-Jährigen steht die Frage im Raum, inwieweit er für seine Taten verantwortlich ist. Der psychiatrische Sachverständige konnte keine Hinweise auf seine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, bescheinigte ihm jedoch die Abhängigkeit von Cannabis, die einen erhöhten Finanzbedarf und damit möglicherweise weitere Straftaten nach sich ziehe. Er empfahl seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Der Angeklagte selbst ist in Sachen Therapie zwiegespalten. Er hofft auf eine Bewährungsstrafe, die es ihm ermöglicht, sich in ambulante Behandlung zu begeben, auch, weil sein Vater bei der Betreuung seiner behinderten Schwester auf seine Unterstützung angewiesen ist. Sollte das Gericht jedoch über das bewährungsfähige Strafmaß hinausgehen, zöge er die Entzugsklinik der Haftanstalt vor, erklärte er.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 21. Juni, vor dem Landgericht Aurich fortgesetzt.

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