Prozess um Missbrauch  Heilpraktiker zu Bewährung verurteilt

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 09.06.2022 18:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Körpertherapeutin massiert eine Frau. Foto: DPA
Eine Körpertherapeutin massiert eine Frau. Foto: DPA
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Ein Heilpraktiker und Physiotherapeut ist vom Landgericht Aurich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger des Angeklagten griff in seinem Plädoyer vor allem drei Zeuginnen an.

Aurich - Während der Behandlung hat ein Heilpraktiker und Physiotherapeut aus dem Landkreis Aurich Patientinnen mit seinem Penis berührt. Davon war das Landgericht Aurich im Berufungsprozess am Donnerstag überzeugt und verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Bis zuletzt hatte der Physiotherapeut seine Unschuld beteuert. In seinem Plädoyer griff sein Verteidiger die drei Frauen an, die ihn beschuldigten. Er hielt sie für nicht glaubwürdig.

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Die Frauen hatten angegeben, in Folge eines ON-Berichts die ihnen widerfahrene sexuelle Belästigung bei der Polizei angezeigt zu haben. Denn schon einmal wurde der Physiotherapeut wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt. Er war dagegen bis vor das Oberlandesgericht gezogen – das die Verurteilung des Amtsgerichts aus erster Instanz aber bestätigte.

Aus Sicht des Verteidigers hätten die Frauen den Bericht gelesen und dann nur geglaubt, sie hätten etwas Vergleichbares erlebt. Eine der Frauen bezeichnete er als „Knallzeugin“ – wie den Zeugen eines Autounfalls, der ausschließlich den Knall gehört habe, im Nachhinein aber ganz genau den Unfallhergang zu kennen glaube, sagte der Verteidiger. „Sie hat den Bericht gelesen und dachte sich ‚me too‘.“

Sehr weiche Hände

Hinzu kommt aus Sicht des Verteidigers, dass keine der Frauen den Penis tatsächlich sah. Ihre Köpfe seien währenddessen weggedreht gewesen. Es habe sich deshalb statt des Penis auch um die Hände des Physiotherapeuten handeln können. „Sie sind wirklich erschreckend weich“, sagte der Verteidiger.

Der Verteidiger glaubte auch deshalb an die Unschuld seines Mandanten, weil in den ihm vorgeworfenen Taten keine Steigerung zu erkennen sei. Außerdem praktiziere er seit Jahren als Physiotherapeut, habe in dem betroffenen Zeitraum zwischen 2015 und 2017 demnach mehr als 7000 Patientinnen behandelt. Er habe nie das Behandlungszimmer abgeschlossen, jederzeit hätte jemand reinkommen können. Deshalb sei ein Übergriff unwahrscheinlich, so der Verteidiger.

Richterin blieb unbeeindruckt

Für den Verteidiger war nicht nachvollziehbar, warum die Frauen sich nicht gleich nach den Übergriffen an die Polizei gewandt haben. „Sie machten sich keine Gedanken darüber, ob es noch anderen passieren könnte“, sagte er.

Auf so einer Beweislage könne man kein Urteil fällen, sagte der Verteidiger in Richtung der Vorsitzenden Richterin. Die Behandlung bei einer Physiotherapie sei immer eine intime Angelegenheit. „Physiotherapeuten in ganz Deutschland könnten ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen.“ Das Ansehen seines Mandanten sei durch die erneuten Vorwürfe ruiniert worden. Dass der Physiotherapeut bereits wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt wurde, ließ er weg. Und fügte stattdessen hinzu: „Wollen Sie in einer Gesellschaft leben, in der einfach jeder sagen kann: ‚Der hat mich angefasst‘?“

Die Vorsitzende Richterin ließ sich von dem Plädoyer des Verteidigers nicht beeindrucken. Sie glaubte den Ausführungen der Zeuginnen und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts – zog jedoch etwas von der ursprünglichen Strafe ab. Die Verhandlung habe justizbedingt zu lange gedauert.

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