Krankschreibung per Telefon fällt weg Belastung der Hausärzte in Aurich nimmt stark zu
Patienten konnten sich per Telefon krankschreiben lassen. Diese Corona-Ausnahme ist nun weggefallen. Dadurch stehen Auricher Ärzte vor neuen Herausforderungen.
Aurich - Krankschreibung per Telefon: Bis Ende Mai konnten sich Patienten mit Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrem Arzt melden. Ohne zwingend in die Sprechstunde kommen zu müssen, bekamen sie eine Krankschreibung. Doch diese Sonderregelung während der Corona-Pandemie ist nun weggefallen. Dies hat starke Auswirkungen auf Auricher Arztpraxen.
Allgemeinmedizinerin Antje Eimers-Jelen spricht von einem Tag zum Abgewöhnen, wenn sie an den Dienstag nach Pfingsten zurückdenkt. Die Auricher Praxisinhaberin musste die Sprechstunde am Vormittag um eineinhalb Stunden verlängern. „Die Belastung für meine Mitarbeiterinnen ist unglaublich“, sagt Eimers-Jelen. Viele mit einem Magen-Darm- oder Atemwegsinfekt stellen sich persönlich in der Praxis vor. Wenn sie telefonisch nicht durchkommen, stehen sie sogar ohne Termin am Empfang.
Vorteil für Hausärzte: Patienten sind bekannt
Die Auricher Gemeinschaftspraxis hat eine separate Sprechstunde für Infektionen. Zudem rät das Team allen zu einem Corona-Test, um Ansteckungen zu vermeiden. Wer nur eine Erkältung habe, brauche in der Regel keine medizinische Behandlung, sondern nur ein Attest für den Arbeitgeber. „Ich nehme mir heraus, dass auch telefonisch beurteilen zu können“, sagt Eimers-Jelen. Sie habe als Hausärztin den Luxus, ihre Patienten zu kennen und einschätzen zu können.
Wer zu Beginn der Corona-Ausnahme gehofft hatte, sich regelmäßig montags für ein oder zwei Tage krankschreiben zu können, fiel dem Team auf und wurde einbestellt. „Das Verhalten hat sich dann schnell geändert“, so die Medizinerin. Am Dienstag hätte sie angesichts der vielen Infekte, die in ihre Praxis getragen wurden, am liebsten die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen.
„Ressourcen“ sinnvoller einsetzen
Eine Telefonsprechstunde werde schon seit Jahrzehnten angeboten. Sie könne auch immer noch entscheiden, ob sie Patienten einbestelle oder so krankschreibe. Nur bekommt ein Hausarzt dann keine Versichertenpauschale. Diese zahlt die Krankenversicherung nur, wenn ein Patient innerhalb des Quartals mindestens einmal persönlich vorstellig geworden ist.
In der Corona-Hochzeit wurde diese Regelung für alle Atemwegserkrankungen vorübergehend ausgesetzt. Eimers-Jelen würde es daher begrüßen, die „Ressource Hausarzt“ auch weiterhin sinnvoller einsetzen zu können. Nicht bei allen Infekten sei ein sofortiger Arztbesuch notwendig.
KVN plädiert für Beibehaltung
Ähnlich sieht das auch Dieter Krott. Der Geschäftsführer der Bezirksstelle Aurich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) fände es gut, die Möglichkeiten per Telefon beizubehalten: „Das hat sich gut etabliert.“ Stattdessen sei eine Krankschreibung per Ferndiagnose jetzt nur noch per Videosprechstunde möglich. „Ich habe von vielen Ärzten und Patienten gehört, die sich die Beibehaltung der Telefonregelung gewünscht hätten“, so Krott.
Im Alltag sei die Belastung der Arztpraxen schon sehr hoch. Durch akute Infekte steige diese an. Deshalb sei das Verfahren eine große Erleichterung gewesen. Ihm sei nicht zu Ohren gekommen, dass das groß ausgenutzt wurde, um ein paar Tage auf der Arbeit fehlen zu können. Stattdessen habe es beiden Seiten eine unnötige Belastung erspart.
Diskussion über Kurz-Krankschreibungen
Dr. Lukas Bockelmann als Vorsitzender des Ärztevereins Aurich hingegen hält den Zeitpunkt des Auslaufens der Sonderregelung für gerechtfertigt. „Die Corona-Infektionszahlen gehen zurück. Gleichzeitig haben wir durch die Impfquote einen recht hohen Schutz“, sagt der Allgemeinmediziner. Aus seiner Praxis in Timmel wüsste er aber, dass es durchaus Diskussionen zwischen seinen Mitarbeiterinnen und Patienten gebe. „Einige würden sich lieber weiterhin per Telefon krankschreiben lassen“, so Bockelmann.
Dabei sieht er eher den Bedarf für eine generelle Diskussion: Denn welchen Wert hätte es, extra für eine Krankschreibung von wenigen Tagen einen Arzt aufsuchen zu müssen? „Das bräuchten wir nicht unbedingt“, verweist er auf europäische Nachbarländer. Dort werde frühestens nach drei Tagen, zum Teil erst nach einer Woche ein Nachweis für den Arbeitgeber benötigt.
Seine Mitarbeiterinnen stünden unter einer hohen Belastung. Gerade am Telefon bekämen sie oft den Stress, unter dem die Gesellschaft stehe, zu spüren. Dies ist auch Dieter Krott von der KVN zu Ohren gekommen. Deshalb appelliert er an alle, Verständnis zu zeigen, wenn in der Praxis nicht gleich jemand ans Telefon geht. „Der Frust sollte nicht am Tresen ausgelassen werden.“